NRW
Wir  |  Presse  |  Service  |  Externer Link: Sie verlassen die Internetseite des Geologischen Dienstes NRW und gelangen zur Facebook-Seite des GD NRW. |  Externer Link: Sie verlassen die Internetseite des Geologischen Dienstes NRW und gelangen zur Instagram-Seite des GD NRW.
Kontakt  |  Impressum  |  Datenschutz |  Suche Suche
Startseite > Erdwärme > Die wichtigsten Fragen >

Inhalt

Die wichtigsten Fragen

Kontakt

  • Hr. Schäfer, Dipl.-Geol.
  • Fon: +49 2151 897-468
  • Hr. Schuster, Dipl.-Geol.
  • Fon: +49 2151 897-562
  • E-Mail: geothermie@gd.nrw.de

Die wichtigsten Fragen

Ist mein Grundstück für eine Erdwärmeheizung geeignet?

Aus geologischer Sicht ist überall ein Mindestmaß an Erdwärme vorhanden. Jedoch stehen bei der Entscheidung für eine Erdwärmeheizung rechtliche, technische und wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund.

So ist in Trinkwasserschutzgebieten eine geothermische Nutzung entweder untersagt oder nur unter bestimmten Auflagen möglich. Eine Errichtung von Erdwärmesonden/-brunnen in den Trinkwasserschutzzonen I und II ist generell unzulässig. In weiteren Schutzzonen ist es von den geologischen und den wasserwirtschaftlichen Verhältnissen abhängig, ob Erdwärmesonden/-brunnen genehmigt werden.

Klären Sie daher zunächst durch eine Voranfrage bei der Unteren Wasserbehörde Ihres Kreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt, ob eine Erdwärmebohrung zulässig ist. Entsprechende Regelungen gelten in Heilquellenschutzgebieten. Auch hierzu erteilt die Untere Wasserbehörde weitere Auskünfte.

Leicht lösliche Gesteine, artesisch gespanntes Grundwasser, Karsthohlräume oder Gasführung im Untergrund – der Bau einer Erdwärmesonde kann aufgrund von Georisiken nicht oder nur mit Vorsichtsmaßnahmen möglich sein. Informationen zu Gefährdungspotenzialen des Untergrundes finden Sie unter www.gdu.nrw.de.

Ob eine Anlage wirtschaftlich zu realisieren ist, kann erst nach der Dimensionierung sowie den darauf basierenden Kostenvoranschlägen entschieden werden.

Sie können vorab im Geothermie-Portal www.geothermie.nrw.de einen kostenfreien grundstücksbezogenen Standortcheck durchführen. Dieser gibt, im Reiter „oberflächennahe Geothermie“, Auskunft über die Einsatzmöglichkeiten von Erdwärmekollektoren bis 2 Meter und Erdwärmesonden bis 100 Meter Tiefe. Sie erhalten Informationen zum geothermischen Potenzial (Wärmeleitfähigkeit), zu Wasserschutzgebieten und zu Bereichen, die aus hydrogeologischer Sicht als sensibel eingestuft werden. Für Geothermievorhaben, die deutlich höhere Temperaturen benötigen, gibt das Portal bis über 5 000 Meter Tiefe Auskunft über die Verbreitung von Kalksteinschichten, gibt Informationen zu Bohrungen, Wasserschutzgebieten, Erdbebenzonen und bestehenden bergrechtlichen Erdwärmefeldern.

Ist mein Gebäude für eine Erdwärmeheizung geeignet?

Die Effizienz einer erdgekoppelten Wärmepumpe ist abhängig von der Temperaturdifferenz, die sie überwinden muss. Um wie viel Grad Celsius muss die Untergrundtemperatur auf die Vorlauftemperatur der Heizung angehoben werden? Vorteilhaft sind Heizsysteme, die mit möglichst niedrigen Temperaturen arbeiten. Dies gilt vor allem für Fußboden- und Wandflächenheizungen. Bei bestehenden Gebäuden mit konventionellen Heizflächen auf hohem Temperaturniveau ist der Einsatz von Wärmepumpen nicht ausgeschlossen, stellt aber höhere Anforderungen an die Planung und ist in der Regel mit einer geringeren Effizienz verbunden. In jedem Fall sollte die Auslegung der Heizkörper und die Dimensionierung von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.

Wie tief muss gebohrt werden?

Die Tiefe eines Grundwasserbrunnens hängt von der jeweiligen Tiefe des ersten ausreichend ergiebigen Grundwasserleiters ab.

Die erforderliche Länge der Erdwärmesonde hängt vom Wärmebedarf und von der Wärmeleitfähigkeit des Untergrundes ab. Die Wärmeleitfähigkeit ist ein Maß dafür, wie schnell entzogene Wärme wieder nachgeführt werden kann. Je höher die Wärmeleitfähigkeit an einem Standort ist, desto weniger Gesamtsondenmeter werden benötigt. Informationen zur Wärmeleitfähigkeit erhalten Sie unter www.geothermie.nrw.de. Für eine erste grobe Einschätzung berechnet ein im Portal integriertes Planungstool, das WebEWS, die am Standort benötigte Sondenlänge bzw. die Fluidtemperatur im Sondenkreislauf. Hierfür genügt die Eingabe der Grenztemperaturen oder des Gebäudelastprofils. Die Bemessung der Erdwärmesonde sollte jedoch grundsätzlich durch eine entsprechende Fachfirma erfolgen.

Grundsätzlich ist es möglich, die benötigte Gesamtsondenlänge auf mehrere kürzere, jedoch gleich lange Sonden aufzuteilen. Dies kann zum Beispiel nötig sein, wenn aufgrund genehmigungsrechtlicher Vorgaben eine Tiefenbeschränkung ausgesprochen wird. Oder wenn die oberen geologischen Formationen eine höhere Wärmeleitfähigkeit als die tiefer liegenden Formationen aufweisen, können mehrere kürzere Sonden ökonomisch sinnvoll sein.

Wo muss ich eine Erdwärmebohrung anzeigen?

Jedes Vorhaben zur Erdwärmenutzung muss der Unteren Wasserbehörde des jeweiligen Kreises bzw. der kreisfreien Stadt angezeigt werden. Erdwärmeanlagen, die das Grundwasser erreichen, bedürfen im Vorfeld immer einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Bei einer grundstücksübergreifenden Erdwärmenutzung oder bei Bohrtiefen über 100 Meter ist das Vorhaben zusätzlich nach Bundesberggesetz der Bergverwaltung bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6, anzuzeigen.

Unabhängig von den Anzeigen nach Wasserhaushaltsgesetz und Bundesberggesetz sind gemäß Geologiedatengesetz alle geologischen Untersuchungen spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen. Spätestens drei Monate nach Abschluss der geologischen Untersuchungen müssen die gewonnenen Fachdaten der zuständigen Behörde übermittelt werden. Für das Land Nordrhein-Westfalen ist der GD NRW die zuständige Behörde.

Was ist bei der Errichtung einer Erdwärmesondenanlage zu beachten?

Die Errichtung und der Betrieb von Erdwärmesondenanlagen sind nach den technischen Vorschriften und Regeln auszuführen. Die beauftragten Unternehmen haben u. a. zu beachten:

  • VDI-Richtlinie 4640 „Thermische Nutzung des Untergrundes“, Blatt 1 und 2
  • Arbeitsblatt Nr.39 des Landesumweltamtes NRW (LANUV NRW) „Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Nutzung von oberflächennaher Erdwärme“

Ausführende Firmen sollten eine Umsetzung der genannten Regelwerke garantieren. Bohrfirmen sollten möglichst eine Zertifikation (W 120 bzw. W 120-2) des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs (DVGW) oder eine vergleichbare Qualifikation aufweisen. Besonderes Augenmerk ist bei Errichtung und Betrieb von Erdwärmesondenanlagen auf folgende Punkte zu legen:

  • Von der Erdwärmesondenbohrung ist vom Bohrunternehmen ein geologisches Schichtenverzeichnis zu erstellen. Es dient der Dokumentation. Angaben zum Grundwasserstand, zu bohrtechnischen Besonderheiten (wie Spülungsverluste) sind vom Bohrmeister ebenfalls zu protokollieren.
  • Zur Kontrolle, ob die Erdwärmesonde korrekt eingebaut ist und keine Undichtigkeiten aufweist, muss die ausführende Fachfirma an der Erdwärmesonde mehrere Druckprüfungen durchführen. Die Ergebnisse der Druckprüfungen sind zu protokollieren. Weitere Hinweise hierzu finden sich in den zuvor genannten Regelwerken.
  • Werden mehrere Grundwasserleiter durchbohrt, ist eine sichere und nachhaltige Abdichtung der dazwischen liegenden grundwassertrennenden Schichten wiederherzustellen. Dazu ist das ausreichend groß dimensionierte Bohrloch mit einer sicher abdichtenden Verfüllsuspension über die gesamte Bohrlochlänge vollständig zu verschließen. Die Suspension gewährleistet gleichzeitig den notwendigen Wärmetransport zwischen dem Rohrsystem und dem umgebenden Gestein. Die Verfüllmengen sind zu protokollieren.

Bestehen Sie in jedem Fall auf eine vollständige Dokumentation. Eine lückenlose Dokumentation dient der Beweissicherung zum Grundwasserschutz sowie als Nachweis dem Betreiber selbst. Sie ermöglicht jederzeit eine Beurteilung und Bewertung eventuell auftretender Fehlfunktionen der Anlage bzw. Auswirkungen auf benachbarte Grundstücke und das Grundwasser.

Wird die Erdwärmenutzung staatlich gefördert?

Bei der Planung geothermischer Anlagen sollte im Vorfeld überprüft werden, ob Fördermittel für das jeweilige Projekt zur Verfügung stehen. Hierbei stehen verschiedene Förderprogramme zur Auswahl. Bereitgestellt werden die Fördermittel in Form von Zuschüssen, Darlehen, Zins- und Steuervergünstigungen.

Das Land NRW fördert die oberflächennahe Geothermie. Die Förderrichtlinie hierzu finden Sie unter „Förderung von oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe“ bei der Bezirksregierung Arnsberg. Informationen zu Fördermöglichkeiten für effiziente Gebäude für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen finden Sie unter www.bafa.de.

Die KfW Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau www.kfw.de) unterstützt als Förderbank des Bundes und des Landes neben privaten Bauherren auch Projekte anderer Zielgruppen, wie zum Beispiel gemeinnützigen Organisationen.

Häufig können auch regional wirksame Förderprogramme von den Energieversorgungsunternehmen, Kommunen und anderen Körperschaften in Anspruch genommen werden.

Die örtlichen Energieversorger unterstützen teilweise Erdwärmesondenanlagen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Stromversorger nach einem speziellen Wärmepumpenstromtarif und einem Zuschuss.

Bei allen Förderprogrammen empfiehlt es sich, vor Beginn der Baumaßnahmen die Förderwürdigkeit zu prüfen und die Förderung gegebenenfalls zu beantragen. In der Regel müssen für eine Förderung alle notwendigen Genehmigungen, zum Beispiel die der Unteren Wasserbehörde, vorliegen.

© Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen – Landesbetrieb –