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: Bild zu Bauleitplanung: Luftbild einer Siedlung

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Bauleitplanung & Landschaftsplan

Der Bauleitplan

Die Gemeinden sind für das Aufstellen der Bauleitpläne zuständig. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und unter Nutzung der Gestaltungsspielräume aus den landesplanerischen Vorgaben werden nun detaillierte Aussagen über die Nutzung der Grundstücke getroffen.

Die Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch rechtlich geregelt. Sie besteht aus zwei Verfahren:

1. Vorbereitende Flächennutzungsplanung, die sogenannte Vorbereitende Bauleitplanung
2. Verbindliche Bauleitplanung

Der Flächennutzungsplan enthält die Grundzüge der vorgesehenen langfristigen Nutzung: z. B. Ausweisung von Neubaugebieten, Windkraftanlagen, Abgrabungsflächen oder Erholungsgebieten. Der Bebauungsplan entwickelt Außenwirkung und ist damit auch für den Bürger verbindlich. Er setzt die konkrete Nutzung von Grund und Boden bis hin zur Vorgabe der Baudichte und -höhe fest.

In beiden Verfahren ist das Fachwissen des GD NRW von Bedeutung. Als Träger öffentlicher Belange prüfen wir, ob alle geowissenschaftlichen Belange berücksichtigt werden. Ein wichtiger Aspekt sind mögliche Gefahren, die vom Untergrund ausgehen können: Erdbeben, Erdrutsche, Erdfälle, Hohlräume. Gibt es Gefährdungspotenziale, können Flächen für bestimmt Nutzungen ausgeschlossen werden oder sichernde Maßnahmen vorgegeben werden?

In besonderem Fokus stehen die Schutzgüter Boden, Grundwasser, Rohstoffe, erdgeschichtliche Geotope. Zu ihnen nehmen wir im Umweltbericht Stellung, indem wir:

  • den Ist-Zustand beschreiben und ihre Funktion und Empfindlichkeit beschreiben.
  • darlegen, was sich durch den Eingriff ändert und wie sich diese Änderungen auswirken.
  • darlegen, wie Nachteile ausgeglichen werden können und der Umweltzustand verbessert werden kann.

Der Landschaftsplan

Auf kommunaler Ebene steht der Landschaftsplan gleichrangig neben dem Bauleitplan. Ziel der Landschaftsplanung ist es, die Natur und Landschaft im unbesiedelten und besiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln.

Bei der Aufstellung oder Änderung eines Landschaftsplanes ist eine strategische Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Als Träger öffentlicher Belange nimmt der GD NRW hierzu Stellung. Hier liegt unser Fokus auf schützenswerte Geotope und Böden, die standortgerechte Nutzung von Wäldern oder von ökologisch wertvollen Standorten wie Moore oder Kalkwiesen. Auch Zeugnisse historischer Bewirtschaftsformen wie Wölbäcker oder Plaggenesche sind aus geowissenschaftlicher Sicht schützenswert.

Für die beteiligten Institutionen sind unsere Themenkarten wichtige Informationsquellen.

Infomaterial zu Landes- und Regionalplanung

Broschüre, PDF (14 MB)

Flyer, PDF (3 MB)

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