Geologischer Dienst
Nordrhein-Westfalen
Landesbetrieb
Der Untergrund des nördlichen Bergischen Landes wird im wesentlichen von gefalteten und z. T. geschieferten Festgesteinen (vorwiegend Ton-, Schluff-, Sand- und Kalksteinen) aufgebaut. Die mehr als 5 km mächtige Schichtenfolge ist im Erdaltertum, im Devon und Karbon, abgelagert und anschließend als Teil des Variscischen Gebirges gefaltet worden. Von dem Faltengebirge hat spätere Abtragung nur einen Gebirgsrumpf mit flachwelliger Oberfläche übriggelassen. Dieser ist im Westen von tertiärzeitlichen tonig-sandigen Meeresablagerungen sowie von quartärzeitlichen Kiesen, Sanden und Schluffen des Rheins bedeckt. Weiter östlich liegt der Gebirgsrumpf höher, so dass sich Bäche und Flüsse in ihn einschneiden konnten.
Bedeutsame Grundwasserleiter sind die z. T. dolomitisierten, verkarsteten Kalksteine sowie die Sande und Kiese des Rheintals. Beim Karstgrundwasser ist die Verschmutzungsgefahr meist groß.
Kalkstein wird in z. T. sehr großen Steinbrüchen abgebaut. Im Rheintal werden Sand und Kies für Bauzwecke gewonnen. Die Gewinnung von Formsand hat an Bedeutung verloren. Der Bergbau auf Blei- und Zinkerze ist 1916 erloschen.
Durch Verwitterung der Festgesteine haben sich großflächig lehmige Braunerden entwickelt, die bei sehr unterschiedlicher Ertragsfähigkeit zum Teil forstwirtschaftlich und zum Teil landwirtschaftlich genutzt werden. Vor allem am Rand zum Niederrheinischen Tiefland bedeckt Löss, eine eiszeitliche Windablagerung, die Festgesteine. Aus Löss sind fruchtbare Ackerböden, die Braunerden und Parabraunerden, entstanden. Die grundwassererfüllten Böden der zahlreichen Rinnen und Täler sind als Gleye typische Grünlandstandorte. In den Flussniederungen lagert sich bei Überflutung Bodenmaterial ab. Aus diesen humosen Ablagerungen entstehen fruchtbare Auenböden.
Gründungen von Bauwerken sind in dem von zahlreichen Trennflächen durchzogenen, sehr gut tragfähigen Fels aus Sandstein, Tonstein, Schluffstein und Kalkstein besonders vorteilhaft. In Kalksteinbereichen sind eventuell vorhandene Auslaugungshohlräume zu erkunden und ggf. mit Beton oder sonstigem Baugrundersatz zu verfüllen. Im überlagernden Löss-, Verwitterungs- und Hanglehm können Gründungen entsprechend den Bedingungen und Vorgaben der DIN 1054 "zulässige Belastung des Baugrunds" vorgenommen werden; in Hanglagen können teilweiser Baugrundersatz und Pfeilergründung bis in den Fels nötig sein. In den Talbereichen kann im Auenlehm mit geringer bis mäßiger, im unterlagernden Kies mit größerer Belastung gegründet werden. Hochstehendes Grundwasser ist zu berücksichtigen.
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Die Text- und Karteninformatinen sind stark generalisiert. Sie ersetzen weder geowissenschaftliche Untersuchungen vor Ort noch fachliche Beratung, Stellungnahmen oder Begutachtungen. Sie basieren zum großen Teil auf einer Bearbeitung aus dem Jahr 2005. Seit 2016, mit Neuauflage der Anwendung, werden die Texte aktualisiert und fehlende Gemeindebeschreibungen ergänzt.
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