Eignung des Bodens für die dezentrale Versickerung von
Niederschlagswasser
Die Bewertung des Bodens hinsichtlich seiner Eignung für eine dezentrale Versickerung von Niederschlagswasser berücksichtigt die Lockergesteinsmächtigkeit, Grundwasser- und Staunässeeinflüsse sowie die mittlere gesättigte Wasserleitfähigkeit im 2-Meter-Raum. Sie dient als Erstabschätzung für die Planung von Versickerungsanlagen und hilft, die notwendigen hydrologischen Untersuchungen vor Ort hinsichtlich des Umfangs und der Flächenauswahl effizient durchzuführen.
Die wesentliche Aussage der Bewertung sind die Ausschlussflächen, die eine zu geringe Lockergesteinsmächtigkeit, zu starken Staunässeeinfluss oder zu hoch anstehendes Grundwasser aufweisen. Die Staunässe als Merkmal zur Ausweisung von Ausschlussflächen oder für Flächen mit nur bedingter Eignung zur Versickerung ist spezifisch bodenkundlich. Staunasse Böden bergen, auch wenn sie bei nicht zu bindigen Substraten scheinbar akzeptable Wasserdurchlässigkeiten aufweisen, ein zu großes Risiko für die Einrichtung langfristig und witterungsunabhängig arbeitender Versickerungsanlagen. Sie sind daher entweder aus der Planung auszuschließen oder mit größerem Flächenanteil und geeigneter Vegetationsdecke einzubeziehen.
Der Bewertung der mittleren gesättigten Wasserleitfähigkeit liegen der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW vom 18.5.1998 (MBl. NRW. 1998 S. 654, ber. 1998 S. 918) und die Grenzwerte des Arbeitsblattes A 138 der ATV, Abwassertechnische Vereinigung (1990), zu Grunde, die hinsichtlich der Wasserdurchlässigkeit auf Wertebereichen aus dem Bauingenieurwesen basieren. Die vorliegende Auswertung bezieht sich jedoch auf den 2-Meter-Raum des kartierten Bodens, in dem andere Lagerungsverhältnisse als im tieferen Untergrund vorliegen. Daher wird die Einstufung der Wasserdurchlässigkeit im wassergesättigten Boden hier in drei Klassen der Bewertung ("geeignet", "bedingt geeignet", "ungeeignet") vorgenommen. Der Grenzwert zwischen "ungeeignet" und "bedingt geeignet" entspricht mit 5 • 10-6 m/s bzw. 43 cm/d der bodenkundlichen Grenze zwischen mittlerer Wasserdurchlässigkeit (10 bis 40 cm/d) und hoher Wasserdurchlässigkeit (40 bis 100 cm/d); der Grenzwert zwischen "bedingt geeignet" und "geeignet" entspricht mit 1 • 10-5 m/s bzw. 86 cm/d der Obergrenze der bodenkundlich hohen Wasserdurchlässigkeit und orientiert sich am Bemessungswert des Arbeitsblattes A 138 für die Flächenversickerung von "mindestens 2 • 10-5 m/s" bzw. 173 cm/d.
Tabelle: Klassifikation, Bewertung,
Beschreibung von Böden zur Eignung für eine dezentrale Versickerung
und die Farbzuweisung in der Karte der Versickerungseignung
Klasse |
Bewertung |
Beschreibung |
Farbzuweisung |
über 86 |
geeignet |
Wasserleitfähigkeit: über 1 • 10-5 m/s (über 86 cm/d) |
hellgrün |
über 86 |
bedingt geeignet |
Wasserleitfähigkeit: über 1 • 10-5 m/s (über 86 cm/d) |
orange |
43 bis 86 |
bedingt geeignet |
Wasserleitfähigkeit: 1 • 10-5 bis 5 • 10-6 m/s (86
bis 43 cm/d) |
orange |
43 bis 86 |
ungeeignet |
Wasserleitfähigkeit: 1 • 10-5 bis 5 • 10-6 m/s (86
bis 43 cm/d) |
rot |
unter 43 |
ungeeignet |
Wasserleitfähigkeit: unter 5 • 10-6 m/s (unter 43 cm/d) |
rot |
zu flach |
ungeeignet |
Lockergestein*): unter 1 m mächtig |
rot |
grundnass |
zu nass |
Grundwasserflurabstand weniger als 1 m |
hellblau |
staunass |
zu nass |
mittlere, starke oder sehr starke Staunässe im 2-Meter-Raum |
hellblau |
Abwassertechnische Vereinigung e. V. (ATV)
(1990): Arbeitsblatt A 138: Bau und Bemessung von Anlagen zur dezentralen
Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser;
Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e. V. (GFA), St. Augustin.