Karte der schutzwürdigen Böden in NRW 1 : 50.000

– ­zweite Auflage ­–

 

Einleitung

Der Boden wird rechtlich durch das Bundes-Bodenschutzgesetz sowie verschiedene Landes-Boden­schutzgesetze geschützt. In der Landes- und Regionalplanung wird vor allem vorsorgender Bodenschutz realisiert, indem die Bodenfunktionen als bodenschutzrechtliche Belange in die Abwägung konkurrierender Ansprüche an den Planungsraum eingebracht und bei der regionalplanerischen Darstellung von Freiräumen und Freiraumfunktionen berücksichtigt werden.

Um diese Arbeit zu erleichtern, stellt der Geologische Dienst in Nordrhein-Westfalen die Karte der schutzwürdigen Böden als Bodenschutz-Fach­beitrag für den Gebietentwicklungsplan bereit. Die Karte liegt nunmehr in 2., inhaltlich differenzierterer Auflage vor. Auf Grundlage der flächendeckenden Bodenkarte von NRW im Maßstab 1 : 50 000 werden alle Böden hinsichtlich ihrer natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktion in Abhängigkeit vom Grad der Funktionserfüllung je Funktion in drei Stufen bewertet. Der Fachbeitrag des Geologischen Dienstes bewertet die natürlichen Bodenfunktionen und die Archiv­funk­tion, weil diese in besonderem Maße des vorsorgenden Schutzes durch die Planung bedürfen. Die hier bewerteten Bodenfunktionen setzen naturnahe, wenig überprägte Böden voraus, während die Böden für die Nutzungsfunktionen durch menschliche Eingriffe nutzungsspezifisch

optimiert und darüber hinaus als Fläche für Siedlung, Industrie und Verkehr versiegelt bzw. als Rohstofflagerstätte ver­brau­cht werden.

Dem Übersichtscharakter der zugrundeliegenden Bodenkarte von NRW 1 : 50 000 entspricht, dass auch überbaute Flächen oder kleinere Gewässer wie schutzwürdige Böden ausgewiesen werden. Für die als Siedlung und Industrie genutzten Flächen sind dies Hinweise auf die schon vorliegenden versiegelungsbedingten Verluste an schutzwürdigen Böden.

 

Ausweisungen von Böden mit besonders hoher Erfüllung von Funktionen nach BBodSchG

Schutzwürdige Böden werden ausgewiesen für die Boden(teil-)funktionen

1        Archiv der Natur- und Kulturgeschichte

2        Lebensraumfunktion: Teilfunktion: hohes Biotopentwicklungspotenzial (Extremstandorte)

3        Lebensraumfunktion: Teilfunktion: hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit /Regelungs- und Pufferfunktion

Böden mit einer hohen physikalischen und chemischen Filterwirkung und damit einer hohen Schutzfunktion für das Grundwasser werden hier nicht gesondert ausgewiesen; eine Übersicht und Untergliederung gibt Tabelle 1.
Die Ziffern kennzeichnen die Reihenfolge der Ausweisung. Demnach werden Böden, die wertvolle Archive der Natur- und Kulturgeschichte sind, zugleich aber auch ein hohes Biotopentwicklungspotenzial aufweisen, nach der Archivfunktion gekennzeichnet; darin spiegelt sich die Einzigartigkeit und Unersetzbarkeit der Archivfunktion ebenso wider wie der üblicher Weise viel geringere Flächenanteil der Archivböden. Dass Böden besonders fruchtbar sind und zugleich ein hohes Biotopentwicklungspotenzial für Extremstandorte aufweisen, kann fachlich ausgeschlossen werden; Archivböden werden auch vorrangig vor der Bodenfruchtbarkeit ausgewiesen.

Die Böden werden hinsichtlich ihres Schutzwürdigkeitsgrades in drei Stufen eingeteilt.

Die hohe bis sehr hohe Funktionserfüllung der so ausgewiesenen Böden macht Maßnahmen zur Bodenverbesserung nach DIN 19731:1998-05 [8] weitestgehend überflüssig. Denn auf solchen Flächen ist ein Nutzen des Auf- und Einbringens von Materialien für die Sicherung bzw. Wiederherstellung von Bodenfunktionen in der Regel auszuschließen, da diese Böden bereits ein maximales Leistungsvermögen haben, ihre Funktion also weder gesichert noch wiederhergestellt werden kann und muss. Es wird auf § 12, Abs. 8. 1. Satz der BBodSchV verwiesen: „Von dem Auf- und Einbringen von Materialien sollen Böden, welche die Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes im besonderen Maße erfüllen, ausgeschlossen werden.“

 

 

 

 

 


Tabelle 1:     Legende zur Karte „Schutzwürdige Böden in NRW (2. Auflage, 2004)“
Die Abfrage der Schutzwürdigkeit folgt der Reihenfolge in der Tabelle.

Kurz­zeichen

Beschreibung der Boden(teil-)funktion

beson­ders schutz­würdig

sehr schutz­würdig

schutz­würdig

 

Archiv der Natur und Kulturgeschichte

„?“ = 3

„?“ = 2

„?“ = 1

sw?_ap

Plaggenesche und tiefreichend humose Braunerden
diese oft mit regional hoher Bodenfruchtbarkeit, zudem Tiefpflugkulturen, Wölbäcker und andere Archive der Kulturgeschichte

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hellbraun
230 199 166 #E6C7A6

sw?_ac

Tschernoseme und Tschernosemrelikte

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braun
197  79   0 #C54F00

sw?_am

Böden aus Mudden oder Wiesenmergel

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rotbraun
255 191 191 #FFBFBF

sw?_aq

Böden aus Quell- und Sinterkalken

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h.rot-braun
255 128 128 #FF8080

sw?_av

Böden aus Vulkaniten

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d.rot-braun
217   0   0 #D90000

sw?_ak

Böden aus kreidezeitlichen Lockergesteinen

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hellgrün
179 255 153 #B3FF99

sw?_at

Böden aus tertiären Lockergesteinen

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ocker
255 191 128 #FFBF80

 

Biotopentwicklungspotenzial   (Extremstandorte)

 

 

 

sw?_bm

Moorböden
Hochmoore, Niedermoore und Übergangsniedermoore, mit einem aktuellen Grundwasserstand von 0 bis 4 dm (vereinzelt von 4 bis 8 dm) und ohne Überdeckung durch mineralische Substrate

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grün
89 217  89 #59D959

sw?_bg

Grundwasserböden:
Moor-, Anmoor- und Nassgleye, zum Teil Gleye, mit einem aktuellen Grundwasserstand von 0 bis 4 dm (vereinzelt von 4 bis 8 dm), Gleye in Auenlage auch mit stark schwankendem Grundwasser von 8 bis 13 dm sowie regional Auenböden mit rezenter Überflutung

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hellblau
168 255 255 #A8FFFF

sw?_bs

Staunässeböden
Moor-, Anmoor- und reine Stagnogleye sowie Moor-, Anmoor- und reine Pseudogleye mit starker oder sehr starker Staunässe als Böden mit lang andauernder Vernässung

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hellgrau
178 178 178 #B2B2B2

sw?_bx

aktuell grundwasser- und staunässefreie, tiefgründige Sand- oder Schuttböden
Lockersyroseme, Regosole und Podsole sowie deren Übergangsbodentypen, die sich aus reinen Sanden oder Grobskelettsubstraten als trockene oder sehr trockene und nährstoffarme Böden entwickelt haben

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hellgelb
255 255 179 #FFFFB3

sw?_bz

trockene bis extrem trockene, flachgründige Felsböden
Syroseme und Ranker (carbonatfrei), Rendzinen und Pararendzinen (carbonathaltig) sowie sehr flachgründige Braunerden

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gelb
255 255   0 #FFFF00

 

Regelungs- und Pufferfunktion / natürliche Bodenfruchtbarkeit

 

 

 

sw?_ff

Böden mit hoher oder sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit:
überwiegend Braunerden, Parabraunerden, Kolluvisole und Auenböden mit ausgezeichneter Lebensraumfunktion aufgrund hoher Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe

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dunkelbraun
166 115  76 #A6734C

 

außerhalb der Bewertung

 

 

 

 

nach obigen Kriterien weniger schutzwürdig bzw. nicht kartiert

 

 

weiß

 


Archiv der Natur- und Kulturgeschichte

Böden können vom Ausgangsmaterial der Bodenbildung her oder auch durch die Entwicklung im jeweiligen Ausgangsmaterial besonders wertvolle Archive der Natur- und Kulturgeschichte sein, wenn

·                das Ausgangsmaterial sehr selten im 2-Meter-Raum ansteht wie bei vulkanischen, tertiären oder kreidezeitlichen Gesteinen.

·                die Entwicklung in repräsentativer Weise typisch verlief.

·                an der Entstehung außergewöhnliche Prozesse beteiligt waren wie bei Quell- und Sinterkalken.

·                prägnante Merkmale einer reliktischen, also heute nicht mehr ablaufenden Bodenentwicklung zu erkennen sind wie bei Tschernosemen.

·                der Aufbau des Bodenprofils durch historische Agrakulturtechniken geprägt ist wie bei Plaggeneschen und Wölbäcker.

Solche überwiegend seltenen Bodenbildungen lassen sich aus der Bodenkarte über das Kriterium Bodentyp (Anlage Archiv – Bodentypen) sowie über die geogenetischen und petrographischen Beschreibungen Anlage (Archiv – geologische Kennzeichnungen) finden.

Böden aus kreidezeitlichen oder tertiären Lockergesteinen werden nur dann ausgewiesen, wenn diese Lockergesteine spätestens ab 10 dm Tiefe und praktisch ohne quartäre Überprägung angetroffen werden. Bei den Böden aus tertiären Lockergesteinen handelt es sich zum Teil um besonders tiefgründige Podsole oder um Haftnässe-Pseudogleye und oft um Böden aus glaukonitischen, schwach tonigen Sanden.

Die Vielfalt Bodenentwicklungen und die Einzigartigkeit mancher Bodenmerkmale erschweren die Aufstellung allgemeingültiger Ausweisungskriterien. Deshalb wurde hier eine Sammelkennzeichnung eingeführt für Archive der Naturgeschichte als Einzelausweisungen. Darin lassen sich nach übergeordneten Kriterien folgende Untergruppen unterscheiden:

typologisch     Terrae calcis (Terra fusca, Terra rossa), Pelosole, Fersialite
Diese Bewertung kann mit der Ausweisung von Böden aus tertiärem Lockergestein konkurrieren.

genetisch       Hangschutt, Blockstrom, Rutschmasse, Rückstandsschutt, Restschotter, Blockmeer, Steinsohle. Diese Bewertung konkurriert mit der Ausweisung tiefgründiger Schuttböden.

bodenchemisch Kalk-Bodentypen. Diese Bewertung konkurriert überwiegend mit der Ausweisung der Moor- und Grundwasserböden.

 

Biotopentwicklungspotenzial (Extremstandorte)

Böden weisen ein hohes Biotopentwicklungspotenzial für Extremstandorte auf, wenn sie besonders nass, besonders trocken, sehr nährstoffarm oder sehr nährstoffreich sind. Daher werden hierzu die Kriterien Grundwasserstand, Staunässestufe sowie nutzbare Feldkapazität, Kationenaustauschkapazität und Bodentyp (Anlage Biotop) abgefragt.

Ausgewiesen werden:

·                Moore nach Bodentyp und Grundwasser- teilweise auch Staunässestufe. Moor-Kulturböden werden bei tiefem Grundwasserstand als Archive der Kulturgeschichte, bei einem Grundwasserstand oberhalb von 4 dm unter GOF als Böden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial eingestuft.

·                Nasse und wechselfeuchte Standorte anhand der aktuellen Grundwasser- oder Staunässestufe.
Hier spielt der Bodentyp eine untergeordnete Rolle.

·                Trockene und extrem trockene Standorte anhand der Bodentypen und unter Berücksichtigung der nutzbaren Feldkapazität im effektiven Wurzelraum.
Darin enthalten sind auch besonders junge Bodenentwicklungen in holozänem Flugsand, die jedoch nicht als Archive der jüngsten Naturgeschichte ausgehalten werden.

Zusätzlich wird  ­–in der ausführlichen digitalen Version dieser Auswertung, nicht in der CD-Version–  gegebenenfalls auf Kalkgehalt im Oberboden oder im anstehenden Festgestein hingewiesen.
Waldstandorte können  –­nur auf Basis der großmaßstäbigen Bodenkarte–  darüber hinaus noch als basenarm oder basenreich charakterisiert werden.
Bei großmaßstäbiger Betrachtung sollte die Bewertung durch die Karte schutzwürdiger Biotope der LÖBF ergänzt und abgesichert werden.

 

Regelungs- und Pufferfunktion / natürliche Bodenfruchtbarkeit   

Böden mit hoher oder sehr hoher Bodenfruchtbarkeit werden auf Basis bodenphysikalischer Kennwerte und der Wasserverhältnisse ausgewiesen. Diese Auswertung kann durch den Vergleich mit den Wertzahlen der Bodenschätzung ergänzt und abgesichert werden. Hinsichtlich der Ausgrenzung von Flächen mit hoher Funktionserfüllung orientiert man sich bundesweit an einer Bodenwertzahl (Bodenzahl bzw. Grünlandgrundzahl) von 60, oberhalb der die Vorrausetzung von § 12 Abs. 8 der BBodSchV angenommen wird. Regional ist dieser Grenzwert durch eine Gegenüberstellung der flächenhaften Verteilung der Bodenwertzahlen und der Bodenfruchtbarkeit zu validieren.

Der hier auf bodenkundlichen Grundlagen aufgebaute Bewertungsansatz zur Bodenfruchtbarkeit gilt landesweit und macht gegenüber der Erstauflage der „Karte der schutzwürdigen Böden“ die großen Unterschiede der Naturraumausstattung in NRW transparent. Demnach werden vor allem im Sandmünsterland kaum Böden mit hoher Bodenfruchtbarkeit ausgewiesen, jedoch großflächig auftretende Plaggenesche als Archive der Kulturgeschichte. Diese Böden wurden aber aufgeplaggt , damit sie fruchtbarer werden; hier liegt demnach eine sinnfällige Überlappung von zwei Kategorien der Schutzwürdigkeit vor.

Böden mit hoher oder sehr hoher Bodenfruchtbarkeit sind als Vorrangflächen für die Landwirtschaft zu betrachten, wenn auch die klimatischen und topographischen Standortfaktoren diese Nutzung stützen. Andernfalls sind diese Böden als Forststandorte mit sicheren und hohen Erträgen einzustufen. Beispiele dafür sind Flächen mit hoher Hang­neigung, Flächen in klimatisch ungünstiger Lage wie auf der Vennhochfläche oder Flächen im Auenbereich. Dort können sie in Abhängigkeit vom Vorfluter und der Lage flussabwärts von Emittenten durch Schwermetalle oder andere Stoffe belastet sein, ohne dass dies hier dargestellt werden kann.

 

Wie sind die Bodenfunktion  und der Grad der Schutzwürdigkeit im praktischen Bodenschutz zu berücksichtigen?

Die Reihenfolge der natürlichen Bodenfunktionen nach Tabelle 1 gewährleistet die Vergleichbarkeit und Wiederholbarkeit der Abfragen auf den Datenbestand, bildet jedoch keine fachlich begründete Rangfolge.

Fachlich sind Böden mit ausgeprägter Erfüllung natürlicher Bodenfunktionen untereinander gleichwertig.

Deshalb können Flächen, die aufgrund ihrer Archivfunktion, ihres Biotopentwicklungspotenzials für Extremstandorte oder ihrer hohen Bodenfruchtbarkeit ausgewiesen wurden, nach bodenkundlicher Sicht nicht gegeneinander bewertend abgewogen werden.

Die flächenhafte Dominanz von Böden, die nach derselben Kategorie mit gleicher Bewertungsstufe ausgewiesen werden, ist kein Argument für eine auch nur lokale Abwertung. Die Planung muss auch diesen Aspekte der unterschiedlichen natürlichen Ausstattung unserer Landschaftsräume in der Abwägung berücksichtigen.

 

Die fachlichen Abstufungen der Schutzwürdigkeit von „besonders schutzwürdig“ über „sehr schutzwürdig“  bis „schutzwürdig“  sind Grade der Schutzwürdigkeit innerhalb ein und derselben natürlichen Bodenfunktion. Sie stufen den Erfüllungs- oder Ausprägungsgrad funktionsspezifischer Kriterien ab und erheben den Anspruch überregional, also landesweit gültig zu sein.

Für die regionale und lokale Praxis des Bodenschutzes ergeben sich daraus folgende Konsequenzen:

·                Werden für ein Planungsgebiet Böden nach einer Kategorie als lediglich „schutzwürdig“, aber nicht als „sehr schutzwürdig“  oder „besonders schutzwürdig“ ausgewiesen, bleibt der Tatbestand erhalten und in die Planung oder Untersuchung einzubinden, dass Böden mit hoher Funktionserfüllung vorliegen – auch wenn sie im landesweiten Vergleich keine Spitzenwerte erreichen.

·                Werden für ein Planungsgebiet Böden nach einer Kategorie als „schutzwürdig“ und andere Böden nach einer zweiten Kategorie als „sehr schutzwürdig“  oder „besonders schutzwürdig“ ausgewiesen, können sie nicht gegeneinander bewertend abgewogen werden. Stattdessen ist nur jede vor Ort ausgewiesene Bodenfunktion in sich eigenständig über alle Flächen und alle Grade der Schutzwürdigkeit zu bewerten.

·                Die einzige Ausnahme bilden die Plaggenesche, die eher als Archiv denn als besonders fruchtbarer Boden ausgewiesen werden, obwohl sie gerade dazu aufgeplaggt wurden; hier liegt eine sinnfällige Überlappung zweier Kategorien der Schutzwürdigkeit vor.