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Ohne Ingenieurgeologen steht nichts
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Wenn große Projekte (z. B. Tagebaue, Stauanlagen,
Verkehrswege, Kliniken, öffentliche Gebäude) geplant
werden oder schwierige Baugrundverhältnisse zu erwarten
sind, müssen konkrete Aussagen zu den Baugrundverhältnissen
und zur Standsicherheit der Bauwerke erfolgen. Bei Schadensfällen,
wie Rutschungen, Felsstürzen oder Erdfällen sind die
Ursachen zu klären und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.
Dies ist das Arbeitsgebiet der Ingenieurgeologen im GD
NRW.
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Bei Anträgen zum Abbau von Sand, Kies und Ton, die die
zuständigen Genehmigungsbehörden dem GD
NRW zur Stellungnahme vorlegen,
wird unter anderem die Standsicherheit der geplanten Randböschungen
geprüft. Die Bergbehörden werden bei Standsicherheitsfragen
in den Tagebauen des Rheinischen Braunkohlenreviers beraten.
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Bei Projekten, die die Planung und Bauausführung, die Standsicherheitsüberprüfung
und -beurteilung sowie die Sanierung von Stau- und Talsperrenanlagen
betreffen, ist der GD NRW
beratende Fachbehörde für die Bezirksregierungen und
die Staatlichen Umweltämter.
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Der GD NRW
berät in der Betriebs- und Nachbetriebsphase von Deponien
und ist in behördliche Genehmigungsverfahren zur Erweiterung
bereits bestehender Anlagen eingebunden.
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Bei schwierigen Baugrundverhältnissen, labilen Hängen
und Böschungen erfolgt eine messtechnische Überwachung.
Dabei werden mit Hilfe von vertikalen oder horizontalen Messrohren
Verformungen im Untergrund ermittelt und im Hinblick auf die
Standsicherheit bewertet.
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Wenden Sie sich an:
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Dipl.-Ing. Buschhüter
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Fon: +49 (0) 2151 897-243
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Dipl.-Geol. Dibbern
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Fon: +49 (0) 2151 897-213
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Fax: +49 (0) 2151 897-505
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baugrund@gd.nrw.de
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