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Anzeige einer Bohrung nach § 4 Lagerstättengesetz
An
Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen
– Landesbetrieb –
Bohranzeige
Postfach 10 07 63
47707 Krefeld
 
 

Der GD NRW unterhält für das Land Nordrhein-Westfalen eine zentrale Bohrungsdatenbank,
in der zurzeit Informationen von mehr als einer viertel Million Bohrungen abrufbar sind.

Jede neu hinzukommende Bohrung
  • erhöht das Wissen über den geologischen Untergrundaufbau von NRW,
  • fließt in die verschiedenen geowissenschaftlichen Auswertungen des GD NRW ein,
  • trägt dazu bei, dass der GD NRW seinen Kunden kontinuierlich bessere Informationen über den Untergrund bereitstellen kann.

Davon profitieren alle Nutzer geowissenschaftlicher Daten.

Damit eine Bohrung in die Fachauswertungen des GD NRW mit einbezogen werden kann, muss sie zuvor in der Bohrungsdatenbank DABO gespeichert werden. Hierfür müssen folgende den Bestimmungen des Lagerstättengesetzes [LagerstG = Lagerstättengesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 750-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 10. November 2001 (BGBl. I S. 2992)] entsprechende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Bohrung ist dem GD NRW rechtzeitig vor Bohrbeginn anzuzeigen.
  • Die Bohrung ist unter Beachtung der aktuellen DIN- bzw. DIN EN ISO-Normen zu dokumentieren.
  • Nach Abschluss der Bohrarbeiten ist die Bohrungsdokumentation dem GD NRW zuzusenden.
    Auf Anforderung ist auch Probenmaterial zu überlassen.

Im Merkblatt "Maschinengetriebene Bohrungen in Nordrhein-Westfalen – Anzeige und Ergebnisübermittlung" finden Sie weitere Informationen, die Ihnen und dem GD NRW die Anzeige, Aufnahme und Übermittlung der Bohrungsdaten erleichtern. Merkblatt Maschinengetriebene Bohrungen in NRW

Bitte beachten Sie, dass die Unterlassung der Anzeige- und Auskunftspflicht nach § 10 LagerstG eine Ordnungswidrigkeit ist, die mit einer Geldbuße bis zu 5 000 EUR geahndet werden kann.

Lage der Bohrung(en)
Postleitzahl und Ort
Straße und Hausnummer
Gemeinde
Gemarkung
Flur
Flurstück
 
Falls bekannt, geben Sie bitte UTM-, Gauß-Krüger- oder geografische Koordinaten an.
Ostwert, Rechtswert oder Länge
Nordwert, Hochwert oder Breite
Bei Angabe von Koordinaten, einer vollständigen Adresse mit Haus-Nr. oder von Katasterangaben mit Flurstück erübrigt sich die Beilage eines Kartenausschnitts/Lageplans.
 
Bezeichnung des Vorhabens
Bezeichnung / Adresse:
Bohrzweck:
Anzahl der Bohrung(en):
Geplante Tiefe(n):
Bohrverfahren:
Bohrdurchmesser in mm:
Beginn der Arbeiten:
(Mobil)-Telefon vor Ort:
 
Auftraggeber
(Rot bzw. mit * gekennzeichnete Angaben sind erforderlich!)
Anrede
Firma/Gesellschaft/Organisation
Name, Vorname *
Straße und Hausnummer *
Postleitzahl und Ort *
Telefon / Telefax
 
Ausführende Bohrfirma
(Rot bzw. mit * gekennzeichnete Angaben sind erforderlich!)
Anrede
Firma/Gesellschaft/Organisation
Name, Vorname *
Straße und Hausnummer *
Postleitzahl und Ort *
Telefon / Telefax
 
Bitte geben Sie als Auftraggeber oder als Bohrfirma Ihre Email-Adresse an. Stellen Sie auch sicher, dass die Email-Adresse korrekt ist, da sie für Ihre Bestätigung verwendet wird.
(Rot bzw. mit * gekennzeichnete Angaben sind erforderlich!)
E-Mail-Adresse *
(für Ihre Bestätigung)
 
Anmerkungen
In diesem Textfeld können Sie dem GD NRW eine Mitteilung zukommen lassen!
 
Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen
– Landesbetrieb –
De-Greiff-Straße 195
D-47803 Krefeld
 
Bitte senden Sie nach Abschluss der jeweiligen Bohrung eine Ausfertigung des Schichtenverzeichnisses mit Ausbau, Lageplan und genauen Lageangaben an den Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen.
 
Und so können Sie uns diese Unterlagen zu senden:
Sie senden das ausgefüllte Formular per Button "Formular absenden" ab.
Sie erhalten daraufhin eine Bestätigungs-E-Mail vom GD NRW.
Nun können Sie entweder in Ihrer Antwort auf diese E-Mail dem GD NRW die Unterlagen als Anhang zu senden oder diese E-Mail ausdrucken, die Anzeige einer Bohrung unterschreiben und zusammen mit den Unterlagen dem GD NRW per Briefpost oder per Fax zu senden.
 
Ort, Datum .......................................................................
 
Unterschrift .....................................................................
(Unterschrift nur erforderlich bei der Anzeige einer Bohrung per Fax oder Briefpost)
 
Daten senden oder verwerfen
 
Die übermittelten Daten werden ausschließlich zur Ausführung der Bohrungsanzeige elektronisch gespeichert. Mit der Übersendung des Formulars erklären Sie sich mit der Verwendung Ihrer Angaben gemäß unserer Datenschutzerklärung einverstanden.
(Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung)
Sie können nun den ausgefüllten Antrag an den GD NRW senden. In Kürze erhalten Sie eine E-Mail mit der Bestätigung Ihrer Mitteilung.
 

Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen – Landesbetrieb –
De-Greiff-Straße 195 • D-47803 Krefeld
Fon +49 (0) 21 51 89 70 • Fax +49 (0) 21 51 89 75 05