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Aus geologischer Sicht ist überall ein Mindestmaß an Erdwärme vorhanden. Jedoch stehen bei der Entscheidung für eine Erdwärmeheizung wirtschaftliche, rechtliche und technische Aspekte im Vordergrund.
So ist in Trinkwasserschutzgebieten eine geothermische Nutzung entweder untersagt oder nur unter bestimmten Auflagen möglich. Eine Errichtung von Erdwärmesonden/-brunnen in den Trinkwasserschutzzonen I und II ist generell unzulässig. In weiteren Schutzzonen ist es von den geologischen und den wasserwirtschaftlichen Verhältnissen abhängig, ob die Errichtung von Erdwärmesonden/-brunnen genehmigt werden kann.
Bitte klären Sie daher zunächst durch eine Voranfrage bei der Unteren Wasserbehörde Ihres Kreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt, ob eine Erdwärmebohrung zulässig ist.
Analoge Regelungen gelten in Heilquellenschutzgebieten. Auch hierzu erteilt die Untere Wasserbehörde weitere Auskünfte.
Der GD NRW berät Sie bei der Prüfung, ob der Bau einer Erdwärmesonde aufgrund eventueller Georisiken – wie leicht lösliche Gesteine im Untergrund, artesisch gespanntes Grundwasser, Karsthohlräume oder Gasführung im Untergrund – nicht oder nur unter entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen möglich ist.
Die Entscheidung, ob eine Anlage wirtschaftlich zu realisieren ist, kann i. d. R. erst nach der Erstellung von Kostenvoranschlägen entschieden werden.
In wie weit Ihr Grundstück eine geothermische Nutzung zulässt, erfahren Sie beim GD NRW online über den
kostenlosen Standortcheck.
Der Check überprüft eine generelle Machbarkeit eines Projektes unter Berücksichtigung geothermischer, geologischer und wasserrechtlicher Aspekte.
Auch wenn keine Sonde/kein Brunnen installiert werden kann, müssen Sie nicht auf eine Wärmepumpe verzichten. Prüfen Sie in diesem Fall den Einsatz flach verlegter Erdwärmekollektoren.
Die Effizienz einer erdgekoppelten Wärmepumpe ist abhängig von der Temperaturdifferenz, die sie überwinden muss (d. h. die Anhebung der Untergrundtemperatur auf die Vorlauftemperatur der Heizung). Vorteilhaft sind daher Heizsysteme, die mit möglichst niedrigen Temperaturen arbeiten. Dies gilt vor allem für Fußboden- und Wandflächenheizungen. Bei bestehenden Gebäuden mit konventionellen Heizflächen auf hohem Temperaturniveau ist der Einsatz von Wärmepumpen nicht ausgeschlossen, stellt aber höhere Anforderungen an die Planung und ist mit einer geringeren Effizienz verbunden.
In jedem Fall sollte die Auslegung der Heizkörper von einem Fachbetrieb untersucht werden.
Eine Erdwärmeheizung wird immer passend auf den Bedarf eines Gebäudes dimensioniert.
Die Tiefe eines Grundwasserbrunnens hängt von der jeweiligen Tiefe des ersten ausreichend ergiebigen Grundwasserleiters ab.
Die Tiefe der Erdwärmesonde hängt neben der gebrauchten Wärmemenge von der Wärmeleitfähigkeit des Gesteins, der Oberflächentemperatur und der Grundwasserführung im Untergrund ab. Die Bemessung der Erdwärmesonde sollte durch eine entsprechende Fachfirma erfolgen. Anstatt eine lange Sonde zu setzen, ist es auch möglich mehrere weniger tiefe Sonden zu setzen. Wichtig ist dabei, dass alle Sonden eine gleiche Länge haben (z. B. 3 Sonden je 40 m statt 1 Sonde mit 100 m) und eine Tiefe von 40 m nur aufgrund (hydro-)geologischer oder genehmigungsrechtlicher Aspekte unterschreiten sollten.
Für die konkrete Planung einer Erdwärmesondenanlage bietet der GD NRW eine standortbezogene Bewertung an.
Die kostenpflichtige Stellungnahme
Auftragsformular für eine Stellungnahme zum geothermischen Potenzial
enthält detaillierte Angaben zum Untergrundaufbau bis 100 m (Gesteinsart, Mächtigkeit, Bodenklasse), zum Grundwasserstand (im Lockergestein) sowie zu den geothermischen spezifischen Entzugsleistungen für 40 m, 60 m, 80 m und 100 m Tiefe (nach der VDI-Richtlinie 4640). Diese Bewertung dient Fachbetrieben für die Berechnung der notwendigen Sondenlänge sowie der Kosten einer Anlage.
Die Kosten einer Anlage können nicht pauschal beziffert werden, sondern richten sich nach dem jeweiligen Energiebedarf sowie den geologischen Untergrundverhältnissen.
Holen Sie Angebote von mehreren Unternehmen ein und vergleichen sie diese sorgfältig.
Die Angebote sollten Ihnen die geforderte kW-Leistung garantieren sowie Auskunft über die angebotene Anzahl der Sonden sowie über deren Länge geben.
Sie sollten auch von Generalunternehmern ein Angebot über die Erstellung der gesamten Anlage (Bohrungen, Sonden, Wärmepumpe sowie ggf. Verteilung und Heizflächen) einholen. Aufgrund der Schnittstellen zwischen den Gewerken des Heizungsbauers, des Elektrikers und des Bohrunternehmens minimieren Sie damit Ihr Risiko, da zwischen den einzelnen Anbietern bereits eingespielte Rahmenvereinbarungen bestehen sollten.
Gehen die Anlagenplaner von einem gleichen Wärmebedarf aus, dann sollten Ihnen alle Firmen eine gleiche Sondenlänge anbieten.
Festpreise sind in jedem Fall zu bevorzugen, damit die Kosten aufgrund unvorhergesehener Bohrprobleme nicht steigen.
Bei der Speicherung spielen wasserrechtliche Belange eine deutlich größere Rolle als z. B. bei einfachen Sonden zum Wärmeentzug. Für eine untertägige Speicherung von Wärme werden offene Grundwasserleiter-Speicher und geschlossene Erdsonden-Speicher unterschieden. Über beide Verfahren lässt sich auch Kälte im Untergrund speichern.
Einsatz von Erdwärmesonden/Standortcheck
Auftragsformular für eine kostenpflichtige Stellungnahme zum geothermischen Potenzial
Jedes Vorhaben zur Erdwärmenutzung muss der Unteren Wasserbehörde des jeweiligen Kreises bzw. der kreisfreien Stadt angezeigt werden. Bei einer grundstücksübergreifenden Erdwärmenutzung bzw. bei Bohrtiefen über 100 m ist das Vorhaben zusätzlich nach Bergrecht der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8, anzuzeigen.
Grundsätzlich sind nach § 4 des Lagerstättengesetzes alle mit mechanischer Kraft angetriebenen Bohrungen spätestens zwei Wochen vor Beginn der Bohrarbeiten dem GD NRW anzuzeigen. Darüber hinaus sind dem GD NRW auf Verlangen Bohrproben und sonstiges Beobachtungsmaterial vorzulegen und Auskunft über die Aufschlussergebnisse zu erteilen.
Die Errichtung und der Betrieb von Erdwärmesondenanlagen sind nach den technischen Vorschriften und Regeln auszuführen. Die beauftragten Unternehmen haben u. a. zu beachten:
Ausführende Firmen sollten eine Umsetzung der genannten Regelwerke garantieren. Bohrfirmen sollten möglichst eine Zertifikation (W 120) des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs (DVGW) oder eine vergleichbare Qualifikation aufweisen. Besonderes Augenmerk ist bei der Errichtung und beim Betrieb von Erdwärmesondenanlagen auf folgende Punkte zu legen:
Bei der Planung geothermischer Anlagen sollte im Vorfeld überprüft werden, ob Fördermittel für das jeweilige Projekt zur Verfügung stehen. Hierbei stehen verschiedene Förderprogramme zur Auswahl. Bereitgestellt werden die Fördermittel in Form von Zuschüssen, Darlehen, Zins-und Steuervergünstigungen.
Für das Jahr 2008 stehen für die Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung, deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Mit der Aufstockung des Titels kann eine hohe Nachfrage nach der Förderung bedient werden und eine kontinuierliche Bewilligung von Fördermitteln über das gesamte Jahr erfolgen. Förderfähig sind Wärmepumpenanlagen, aber auch Bohrungen ab 400 m Tiefe sowie geothermische Anlagen zur Wärme- und Stromgewinnung. Die Antragsbearbeitung und gegebenenfalls die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Hier finden Sie auch die Förderrichtlinie. mehr Infos
Die KfW Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt als Förderbank des Bundes und des Landes neben privaten Bauherren auch Projekte anderer Zielgruppen, wie zum Beispiel die von gemeinnützigen Organisationen. mehr Infos
Häufig können auch regional wirksame Förderprogramme von den Energieversorgungsunternehmen, Kommunen und andere Körperschaften in Anspruch genommen werden. Auskunft hierüber gibt die EnergieAgentur NRW in Wuppertal. mehr Infos
Die örtlichen Energieversorger unterstützen teilweise die Errichtung von Erdwärmesondenanlagen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Stromversorger nach einem speziellen Wärmepumpenstromtarif und einem Zuschuss.
Bei allen Förderprogrammen empfiehlt es sich, vor Beginn der Baumaßnahmen die Förderwürdigkeit zu prüfen und und die Förderung zu beantragen. In der Regel müssen für eine Förderung alle notwendigen Genehmigungen, zum Beispiel die der Unteren Wasserbehörde, vorliegen.
Die EnergieAgentur.NRW hat folgende Broschüren sowie einen Branchenführer zu dem Thema Wärmepumpe veröffentlicht:
Broschüre „Wärmepumpen Marktführer"
Broschüre „Wärmepumpen Planungsleitfaden"
Broschüre „Erdwärmetauscher Geothermie intelligent nutzen"
Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen Landesbetrieb
De-Greiff-Straße 195 D-47803 Krefeld
Fon +49 (0) 21 51 89 70 Fax +49 (0) 21 51 89 75 05