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Grafik zum Landesentwicklungsplan NRW; Bildrechte: Land NRW

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Landes- & Regionalplanung

Der Landesentwicklungsplan

In NRW stoßen auf engem Raum viele verschiedene Nutzungsinteressen aufeinander. Siedlungen, Verkehrswege, Industrieanlagen, land- und forstwirtschaftliche Flächen – die Nutzungsanforderungen an den Raum müssen vorausschauend aufeinander abgestimmt werden.

Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist ein Leitbild, an dem sich nachgeordnete Planungsebenen und Entscheidungsträger orientieren müssen. Er ist fach- und interessenübergreifend; er legt die Ziele für die räumliche Entwicklung von Nordrhein-Westfalen für die nächsten 10 Jahre fest. Er dient der Flächenvorsorge und gibt Handlungsleitlinien.

Der Landesentwicklungsplan beschreibt die Ziele für sehr unterschiedliche, oftmals konkurrierende Flächennutzungen. Themen sind z. B. vorbeugender Hochwasser- und Klimaschutz, erneuerbare Energien, Landwirtschaft, Naturschutz, Sicherung von Rohstoffen.

Die Bedeutung heimischer Ressourcen und Gefährdungspotenziale wie Erdbeben, Bodenerosion und Klimawandel legen wir beim Erstellen des LEP fundiert dar, damit diese Themen auf allen Planungsebenen berücksichtigt werden. Großen Wert haben wir auf den Aspekt der Nachhaltigkeit und der Vorsorge in unseren Fachbeiträgen zum neuen LEP gelegt, der im Juli 2019 in Kraft getreten ist.

Die Aufgaben des GD NRW im Überblick:

  • Wir erstellen Fachbeiträge.
  • Wir fördern das Bewusstsein für Themen zum Untergrund.
  • Wir prüfen, inwieweit die Belange des Untergrundes in ausreichendem Maße berücksichtigt werden.

Der Regionalplan

Für die Ebene der Bezirksregierungen bzw. für den Regionalverband Ruhr konkretisiert der Regionalplan die Ziele des Landesentwicklungsplans.

Nicht nur die Rohstoffe, Grundwasser und andere Ressourcen müssen Flächen frei gehalten werden, sondern auch für neue Wohn- und Gewerbegebiete, Verkehrswege, Deponien…

Deswegen erfolgt bei der Regionalplanung – früher Gebietsentwicklungsplanung – ein großräumiges, flächenbezogenes Abwägen zwischen den verschiedenen Nutzungsinteressen. Alle betroffenen staatlichen und kommunalen Stellen, die Wirtschaft und Umweltverbände sind an dem Verfahren beteiligt:
beim Erstellen, Fortführen oder Ändern.

In Text und Karten im Maßstab 1 : 50 000 stellt der Regionalplan das Nutzungsspektrum mit etwaigem Umfang und der annähernd räumlichen Lage dar. Für die vom Braunkohlebergbau betroffenen Gebiete der Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf werden außerdem Braunkohlepläne erstellt.

Regionalplaner benötigen belastbare Daten. Zu Geologie und Boden hat der
GD NRW die landesweite Fachkompetenz.

Wegen des konkreten Raumbezugs rückt bei der Regionalplanung Detailwissen wesentlich stärker in den Vordergrund. Für den Entwurf des Regionalplans liefert der GD NRW als Fachbehörde seine Fachbeiträge, z. B. zur Ausweisung der „Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB).

Als Träger öffentlicher Belange wird der GD NRW bei allen Verfahren zur Neuaufstellung und Änderung des jeweiligen Regionalplanes beteiligt. Der GD NRW nimmt dann Stellung zu allen Fragen des Bodenschutzes, des Grundwasserschutzes, der Rohstoffsicherung sowie der Gefährdungen, die vom geologischen Untergrund ausgehen. Der GD NRW gibt seine Stellungnahme zu den Planungsunterlagen einschließlich der Umweltprüfung ab. Er äußert Zustimmung oder Bedenken, gibt Anregungen und macht Verbesserungsvorschläge. Dies spart Kosten, weil Konflikte und Risiken rechtzeitig erkannt und vermieden werden.      

Infomaterial zu Landes- und Regionalplanung

Broschüre, PDF (14 MB)

Flyer, PDF (3 MB)

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