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Geotop – Was ist das?

Geotope sind sowohl räumlich eng begrenzte Aufschlüsse wie Steinbrüche oder Felswände, ebenso aber auch größere Landschaftsteile, wenn sie die erdgeschichtliche Entwicklung deutlich werden lassen. So ist die Vulkanlandschaft des Siebengebirges ein zusammenhängender Geotop und wurde unter diesem Aspekt schon früh unter Schutz gestellt.

Schutzwürdig sind diejenigen Geotope, die sich durch ihre besondere erdgeschichtliche Bedeutung, Seltenheit, Eigenart oder Schönheit auszeichnen. Für Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie für die Natur- und Heimatkunde sind sie Dokumente von besonderem Wert. Sie können insbesondere dann, wenn sie gefährdet sind und vergleichbare Geotope zum Ausgleich nicht zur Verfügung stehen, eines rechtlichen Schutzes bedürfen.

Geotope können in NRW nach den Vorschriften des Landschaftsgesetzes geschützt werden. In besonderen Fällen, nämlich dann wenn es sich um Fundstellen von Fossilien handelt, können sie auch nach den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes rechtlichen Schutz erlangen. Es handelt sich dann um Bodendenkmäler. Rund 50 % der in NRW erfassten Geotope sind durch bestehende Natur- oder Landschaftssschutzgebiete sowie als Naturdenkmäler oder als Bodendenkmäler vor Eingriffen durch den Menschen geschützt.

 

Wenden Sie sich an:

  • Dipl.-Geol. Dr. Wrede
  • Fon: +49 (0) 2151 897-439
  • Dipl.-Geol. Dr. Piecha
  • Fon: +49 (0) 2151 897-575
  • Fax: +49 (0) 2151 897-542
  • geotope@gd.nrw.de

 

Beispiele für Geotope:

Bleikuhlen bei Blankenrode zum Download

Felsenmeer bei Hemer zum Download

Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen – Landesbetrieb –
De-Greiff-Straße 195 • D-47803 Krefeld
Fon +49 (0) 21 51 89 70 • Fax +49 (0) 21 51 89 75 05