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Geschichte

Die Gründung

Nach 1945 erfolgte in Deutschland eine Reorganisation der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD). So wurde 1950 das Amt für Bodenforschung der Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen als Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet. Aus ihm ging 1957 das Geologische Landesamt NRW (GLA) als eigenständige Landesoberbehörde für das Land Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Krefeld hervor.

Die Neuordnung der SGD schloss in den alten Bundesländern 1958 mit der Errichtung der heutigen Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Hannover ab.

Die Zeit bis 1999

Im Jahr 1961 waren bereits 205 Bedienstete in sechs Abteilungen mit 32 Dezernaten tätig. Der Personalbestand wuchs schnell, denn die Nachfrage nach Leistungen des GLA war während der Aufbaujahre nach dem Krieg enorm: der Bauboom, die neue Mobilität und viele landesplanerische Maßnahmen wie die Flurbereinigung erforderten geologische und bodenkundliche Informationen sowie Kompetenz.

Oktober 1969: Bezug des neuen Dienstgebäudes an der De-Greiff-Straße. Die dezentrale und provisorische Unterbringung der verschiedenen Amtsbereiche im Stadtgebiet Krefeld fand ein Ende.

Ab 1990 wurden auch in den neuen Bundesländern Staatliche Geologische Dienste eingerichtet. Die SGD sind überwiegend den Wirtschaftsressorts zugeordnet, ab 1990 zum Teil auch den Umweltressorts. Im Zuge von Verwaltungsreformen kam es vielfach zu Fusionen mit der Berg- oder Umweltverwaltung.

2000 bis heute

13. April 2000: Der nordrhein-westfälische Landtag verabschiedet das Zweite Gesetz zur Modernisierung von Regierung und Verwaltung. Die Verwaltungsstruktur soll gestrafft werden, um größere Effizienz und Transparenz sowie klarere Kompetenzzuordnung innerhalb der Landesverwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger im Lande zu schaffen.

1. Januar 2001: Im Zuge dieses Gesetzes wird das Geologische Landesamt in den Landesbetrieb Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen umgewandelt. Der GD NRW bleibt dem Ressort des Wirtschaftsministeriums zugeordnet.

Als Landesbetrieb nun betriebswirtschaftlich ausgerichtet, bringt die Neuorganisation viele Veränderungen mit sich: organisatorische Verschlankung, Personalabbau, Aufgabenverdichtung, kaufmännisches Finanz- und Rechnungswesen sowie Controlling.

Das Personal wird um 20 % auf zurzeit 200 Stellen abgebaut, einhergehend mit einer Verschlankung auf vier interdisziplinär besetzte Geschäftsbereiche mit insgesamt 20 Fachbereichen.

2009 erfolgt eine weitere Reduzierung der Fachbereiche auf 16 aufgrund einer stärkeren Fokussierung auf die Grundleistungen.

2017, das Jahr unseres 60. Jubiläums. In den zurückliegenden sechs Jahrzehnten haben wir den Untergrund und die Böden unseres Landes nach einheitlichen Kriterien und dem jeweils neuesten Stand der Technik geowissenschaftlich erkundet, die Ergebnisse ausgewertet, archiviert und öffentlich gemacht – gedruckt oder digital. Diesen Wissensschatz erweitern wir kontinuierlich. Seit April 2017 stellen wir Karten und Daten zu Geologie, Rohstoffen, Grundwasser und Boden kostenfrei im Internet zur Verfügung. Eigenheimbesitzer, Ingenieurbüros, Wirtschaft und Wissenschaft – jeder kann diese Informationen für seine Planungen nutzen.

Die Aufgaben des Geologischen Staatsdienstes waren und sind vielfältig. Vor dem Hintergrund der jeweiligen Zeitepoche unterliegen sie einem ständigen Wandel. Wir beantworten wichtige gesellschaftliche Fragen zum Untergrund aktuell und dem neuesten Kenntnisstand entsprechend.

2018 schlossen die letzten beiden Steinkohlenzechen in Nordrhein-Westfalen. Geowissenschaftliche Fragen als Folge der Rohstoffnutzung beschäftigen uns auch in der Nachbergbau-Zeit; und selbstverständlich zukunftsrelevante Themen wie klimafreundliche geothermische Energie. Die Zukunft stellt neue, heute vielleicht noch nicht vorhersehbare Anforderungen an den Untergrund. Diese sicher und umweltverträglich umzusetzen, ist Aufgabe des GD NRW.

Grundleistung und Dienstleistung

Der GD NRW erfüllt seine Aufgaben gemäß Betriebssatzung. Hierbei ist zwischen Grundleistungen und Dienstleistungen zu unterscheiden.

Grundleistungen sind in der Regel öffentlich-rechtliche Leistungen für die Daseins- und Risikovorsorge. Sie sind unsere Kernaufgaben – allen voran die geowissenschaftliche Landesaufnahme mit dem Erheben, Bewerten und Bereitstellen landesweiter Geoinformationen.

Dienstleistungen sind privatrechtliche Leistungen, also gegen Entgelt erbrachte Gutachten oder Kartierungen.

Kontakt

Rund um's 60. Jubiläum:

gdreport 2017/1: PDF (32 MB)

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