NRW
Wir  |  Presse  |  Service  |  Externer Link: Sie verlassen die Internetseite des Geologischen Dienstes NRW und gelangen zur Facebook-Seite des GD NRW. |  Externer Link: Sie verlassen die Internetseite des Geologischen Dienstes NRW und gelangen zur Instagram-Seite des GD NRW.
Kontakt  |  Impressum  |  Datenschutz |  Suche Suche
Startseite > Boden > Bodenschutz & Bodennutzung >

Inhalt

Wald, Acker, Stadt

Kontakt

  • Hr. Dr. Miara, Dipl.-Geogr.
  • Fon: +49 2151 897-380
  • E-Mail: boden@gd.nrw.de

Bodenschutz & Bodennutzung

In einem so dicht besiedelten Land wie Nordrhein-Westfalen stehen Böden im Spannungsfeld konkurrierender Nutzungsansprüche. Böden sind Standorte für Forst- und Landwirtschaft, ökologisch wertvolle Biotope, Besiedlung, Infrastruktur, Rohstoffnutzung und nicht zuletzt für Erholung. Täglich werden in NRW 10 Hektar Freiflächen in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt – die Böden damit überdeckt oder abgegraben. Außerdem belasten wir Böden durch Erosion, Verdichtung und Schadstoffeintrag.

Für eine nachhaltige Bodennutzung sind, auch unter dem Aspekt des Klimawandels, objektive und fundierte Sachinformationen unverzichtbar. Mit unserem Know-how und unseren differenzierten Karten unterstützen wir Land- und Forstwirte, Behörden und Bürgerinnen wie Bürger in den Bereichen:

Die Bodenkarten im Maßstab 1 : 50 000 und 1 : 5 000 gibt es mit zahlreichen Auswertungen; eine davon beschreibt die Schutzwürdigkeit von Böden. Sie weist Böden aus, die

  • besonders ertragssicher sind,
  • die das Grundwasser besonders schützen,
  • seltenen Pflanzen- und Tiergemeinschaften als Standort dienen,
  • aus seltenen Ausgangsgesteinen entstanden sind oder
  • als Archiv der Kulturgeschichte dienen.
Foto: schutzwürdiger, besonders fruchtbarer Lössboden

Schutzwürdig: ein fruchtbarer Boden aus Löss

Unsere Ansprechpartner*innen

Hr. Dr. Miara, Dipl.-Geogr.
Fon: 02151 897-380

 

Hr. Dr. Schulte-Kellinghaus, Dipl.-Ing. agr.
Fon: 02151 897-382

 

Hr. Dr. Miara, Dipl.-Geogr.
Fon: 02151 897-380

Hr. Dr. Schrey, Dipl.-Ing. agr.
Fon: 02151 897-588

 

Hr. Dr. Schrey, Dipl.-Ing. agr.
Fon: 02151 897-588

 

Bild zu Internetportale Erosionsgefährdung

Erosionsgefährdung landwirtschaftlicher Flächen nach Landeserosionsschutzverordnung (LESchV)

Für Landwirte, die aufgrund von Direkt- oder sonstigen Stützungszahlungen zur Erosionsvermeidung verpflichtet sind. In der rechtlich verbindlichen Darstellung können Sie die Klassen der Erosionsgefährdung abfragen.

www.erosion.nrw.de/LESchV

© Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen – Landesbetrieb –