NRW
Wir  |  Presse  |  Service  |  Externer Link: Sie verlassen die Internetseite des Geologischen Dienstes NRW und gelangen zur Facebook-Seite des GD NRW. |  Externer Link: Sie verlassen die Internetseite des Geologischen Dienstes NRW und gelangen zur Instagram-Seite des GD NRW.
Kontakt  |  Impressum  |  Datenschutz |  Suche Suche
Startseite > Grundwasser > Mineral- und Heilwasser >

Inhalt

Thermalquelle

Kontakt

Mineral- und Heilwasser – gesund und heilend

Nordrhein-Westfalen ist reich an Mineral- und Heilwässern. Dies ist ein Spiegel seiner geologischen Vielfalt. In NRW gibt es 6 Mineralwasser-Provinzen. Sie sind nach geologischen und hydrogeologischen Kriterien abgrenzbar in Münsterland, Weser- und Osnabrücker Bergland, Ruhrgebiet, Niederrheinische Bucht, rechtsrheinisches und linksrheinisches Schiefergebirge. Spitzenreiter ist das Weser- und Osnabrücker Bergland mit gut 30 Mineral- und 70 Heilwässern. Mehr als 100 Mineralwässer gibt es allein in NRW. Zum Vergleich: In ganz Deutschland sind es etwa 500.

Bis aus Regen wertvolles Mineral- oder Heilwasser entsteht, ist das Niederschlagswasser über Jahrzehnte oder sogar Jahrhunderte durch verschiedene Gesteinsschichten gesickert. Auf seinem langen Weg wird es gereinigt sowie mit Mineralstoffen und Spurenelementen angereichert. So entstehen hochwertige Naturprodukte – mal reich an Calcium, Magnesium oder Fluor, mal mit natürlicher Kohlensäure, mal temperiert.

Mehr zum Thema

in unseren Gebietsmonografien

Mineralwasser – für jeden Geschmack

Prickelnd, neutral oder geschmackvoll – Mineralwasser ist ein Lebensmittel. Das Besondere: Es ist das einzige Lebensmittel in Deutschland, das amtlich anerkannt werden muss. Die rechtlichen Vorgaben sind in der Mineral- und Tafelwasserverordnung geregelt.

„Natürliches Mineralwasser“ bedeutet: Dieses Wasser erfüllt die strengen Anforderungen in geologischer, chemischer und mikrobiologischer Hinsicht.
Das heißt, es

  • stammt aus einem unterirdischen Wasservorkommen, das vor Verunreinigungen geschützt ist.
  • ist von Natur aus rein.
  • besitzt eine beständige Mineralisation im Rahmen natürlicher Schwankungen.
  • enthält keine gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffe.

Mineralwasser darf in seiner natürlichen Beschaffenheit nicht verändert werden. Nur der Zusatz von Kohlensäure ist erlaubt. Eine Ausnahme ist auch der Entzug von Kohlensäure, Eisen und Schwefel. Um seine Qualität zu wahren, wird es am Quellort abgefüllt.

In NRW stammen die Mineralwässer aus unterschiedlichen Tiefen. Es gibt Brunnen, die oberflächennah aus wenigen Zehnermetern Tiefe fördern. Andere fördern das Mineralwasser aus mehr als 200 Meter Tiefe. Die durchschnittliche Brunnentiefe beträgt 120 Meter. Erschließen, Fördern und Erhalten von Mineralwasservorkommen setzt sehr gute Kenntnisse der geologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten voraus.

Schutzgebiete für Mineralwässer gibt es bislang nicht. Denn die zwingende Herkunft aus einem unterirdischen und vor Verunreinigung geschützten Wasservorkommen erübrigte ihre Ausweisung. Mit der steigenden Zahl von Bohrungen, die oberflächennahe Erdwärme erschließen, ist Mineralwasser in zunehmendem Maße zu schützen.

Es ist darauf zu achten, dass die Erdwärmebohrung

  • das Mineralwasser nicht verunreinigt. Dann wäre die natürliche Reinheit nicht mehr erfüllt. Eine Aufbereitung ist nicht erlaubt, weil Zusatz und Entzug von Stoffen nicht zulässig sind.
  • die Fördermenge nicht zeitweilig oder dauerhaft herabsetzt.
  • keine hydraulische Verbindung zwischen Grundwasserstockwerken herstellt.

Bei der wasserrechtlichen Genehmigung von Erdwärmebohrungen bezieht die Untere Wasserbehörde die Stellungnahme des GD NRW ein. Wir prüfen aus hydrogeologischer Sicht, ob tieferes Grundwasser gefährdet wird und geben Empfehlungen zur Vermeidung schädlicher Einflüsse.

Heilwasser – Arznei aus der Tiefe

Heilwasser ist natürliches Heilmittel aus unterirdischen und vor Verunreinigung geschützten Wasservorkommen. Es unterliegt dem Arzneimittelgesetz. Seine chemische Zusammensetzung oder seine physikalischen Eigenschaften haben nachweisbar therapeutische Wirkung. Vor Ort wird Heilwasser zu medizinischen Zwecken angewandt oder als Fertig-Arzneimittel abgefüllt und versandt.

Heilwasser muss staatlich anerkannt werden und strenge Kriterien erfüllen.

  • Es ist hygienisch-bakteriologisch einwandfrei.
  • Der Mineralgehalt beträgt mindestens 1 000 mg/l oder der Gehalt eines Spurenelementes überschreitet einen bestimmten Mindestwert.
    Beispiel: Eine schwefel- bzw. fluoridhaltige Heilquelle hat mehr als 1 mg Sulfidschwefel oder Fluorid je Liter.
  • Eine Thermalquelle hat am Ort der Anwendung eine Wassertemperatur von mehr als 20 °C.

Ein Säuerling ist ein Heilwasser mit mindestens 1 000 mg Kohlenstoffdioxid je Liter. Solequellen besitzen mindestens 14 g Kochsalz je Liter.

Große Tiefe – große Schutzfläche

Zum qualitativen und quantitativen Schutz von Heilquellen können Heilquellenschutzgebiete ausgewiesen werden. Sie vermeiden Schadstoffeinträge insbesondere aus oberflächennahen Grundwasserleitern in Heilquellen und schützen ihre Ergiebigkeit. Kommen Heilquellen aus tiefen Zirkulationssystemen, können die Schutzgebiete große Flächen umfassen. In Bad Driburg, Bad Lippspringe, Bad Oeynhausen und Bad Salzuflen ist dies der Fall.

Wir beraten die Bezirksregierungen als die Oberen Wasserbehörden bei der staatlichen Anerkennung von Heilquellen und der Ausweisung von Heilquellenschutzgebieten.

© Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen – Landesbetrieb –