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Bild zu Onlineauskunft GDU

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Onlineauskunft – GDU: Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen

Das inhaltlich und gestalterisch überarbeitete GDU-Portal ist Anfang 2022 mit einem weiteren Thema online gegangen. Informationen zu Gasaustritten in Bohrungen sind zu den Themen Erdbeben und Karst sowie den bergbaulich bedingten Gefährdungspotenzialen hinzugekommen. Diese Gefährdungspotenziale sollten bei Planungen mit Eingriffen in den Untergrund frühzeitig berücksichtigt werden. So lassen sich mit präventiven Maßnahmen Mensch und Umwelt schützen und materielle Schäden vermeiden.

„Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen“ (GDU) ermöglicht einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu den erforderlichen Informationen. Eine Karte zeigt, wo in Nordrhein-Westfalen mit möglichen Untergrundgefahren im Umfeld eines Grundstücks, einer Bau- oder Bohrmaßnahme zu rechnen ist. Zu jedem Gefährdungspotenzial gibt es einen erläuternden Text.

GDU ging erstmals 2009 online, gemeinsam entwickelt vom GD NRW und der Bergbehörde NRW (Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie) im Auftrag des NRW-Wirtschaftsministeriums. Aus komplexen geologischen und bergbaulichen Fachdaten haben wir eine leicht verständliche Gefahrenhinweiskarte für das gesamte Land erstellt.

GDU gibt es aus datenschutzrechtlichen Gründen in einer frei zugänglichen, anonymisierten Bürgerversion und in einer parzellenscharfen Behördenversion für berechtigte öffentliche Stellen.

Bürgerversion

Die Informationen zu den geologisch und bergbaulich bedingten Gefährdungspotenzialen des Untergrundes stellt die kostenfreie GDU-Bürgerversion aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht grundstücksbezogen dar. Die Darstellung erfolgt anonymisiert in einem Raster von 500 x 500 Meter großen Planquadraten (bis Ende 2021 waren es 1 x 1 Kilometer).

Als Grundstückseigentümer*in oder mit Bevollmächtigung können Sie über die kostenfreien Informationen hinaus eine kostenpflichtige detaillierte Auskunft über Gefährdungspotenziale des Untergrundes inklusive Handlungsempfehlungen erhalten. Diese Auskunft können Sie direkt im GDU-Portal per Online-Formular für ein Grundstück beantragen. Den Preis für eine geologische Auskunft haben wir mit dem Relaunch des Portals pauschal auf 44,– EUR reduziert. Diese beinhaltet, ob im Bereich des zu betrachtenden Grundstücks

  • Karstgesteine verbreitet sind,
  • eine Subrosionssenke bekannt ist,
  • Erdfälle registriert sind,
  • seismisch aktive Störungen kartiert wurden,
  • eine erdbebengefährdete Zone entsprechend der gültigen Regelwerke vorliegt,
  • die Gefahr eines Gasaustritts in Bohrungen besteht.

Diese grundstücksbezogene Auskunft ersetzt weder eine geowissenschaftliche Untersuchung vor Ort noch fachliche Beratung, Stellungnahme oder Begutachtung.

Zur kostenfreien GDU-Bürgerversion

 

Behördenversion

Behörden haben seit 2014 im Landesintranet Zugriff auf eine Version mit grundstücksscharfen, lagegetreuen Informationen ohne Anonymisierung. Sie richtet sich an öffentliche Stellen, die sich mit raumbezogenen Planungen und Genehmigungen sowie mit der Abwehr von Gefahren des Untergrundes befassen. Die in der Behördenversion bereitgestellten Informationen sollen helfen, gezielter und frühzeitiger zu erkennen, wann der GD NRW und/oder die Bergbehörde NRW zu beteiligen sind. Diese Informationen ersetzen jedoch nicht gesetzlich erforderliche Beteiligungen.

Die Behördenversion bietet den zugangsberechtigten Stellen darüber hinaus die Möglichkeit, neue Schadensfälle wie Tagesbrüche oder Erdfälle an die Bergbehörde NRW und an den GD NRW online zu melden.

Seit Anfang 2018 sind die Daten und Informationen als Web Map Service (WMS) und seit 2022 auch als Web Feature Service (WFS) verfügbar und können in einem Geo-Informationssystem wie ArcGis oder QGis genutzt werden. Der Zugriff auf die Kartendarstellung und Vektordaten erfolgt über die zu kopierende URL des WMS bzw. WFS.

Schutz persönlicher Daten

Die Behördenversion – einschließlich WMS und WFS – ist zum Schutz persönlicher Daten nur mit einer registrierten Berechtigung zugänglich. Der Zugang zu grundstücksscharfen Informationen und die Datenübermittlung sind in der „Verordnung über die Übermittlung von Daten zu Gefährdungspotenzialen des Untergrundes an öffentliche Stellen“, UntergrundDÜVO NRW (PDF 83 KB), gesetzlich geregelt.

Der Antrag auf eine Zugangsberechtigung erfolgt auf der Einstiegsseite der Behördenversion. Die beantragende Behörde benennt eine Person für die Administration, um sich im System zu registrieren und die Freischaltung der Behördenversion zu beantragen. Mit Erhalt der Zugangsberechtigung können weitere Mitarbeiter*innen gemäß UntergrundDÜVO NRW eigenständig registriert werden.

Landesverwaltung

  • WMS über die zu kopierende URL:
    https://lv.geosec.nrw.de/wss/service/wms_gdu_behoerde/httpauth?REQUEST=getCapabilities&SERVICE=WMS&VERSION=1.3.0
  • WFS über die zu kopierende URL:
    https://lv.geosec.nrw.de/wss/service/wfs_gdu_behoerde/httpauth?REQUEST=getCapabilities&SERVICE=WFS&VERSION=1.3.0

Kommunale Verwaltung

  • WMS über die zu kopierende URL:
    https://lv.kommunen.nrw.doi-de.net/geosec/wss/service/wms_gdu_behoerde/httpauth?REQUEST=getCapabilities&SERVICE=WMS&VERSION=1.3.0
  • WFS über die zu kopierende URL:
    https://lv.kommunen.nrw.doi-de.net/geosec/wss/service/wfs_gdu_behoerde/httpauth?REQUEST=getCapabilities&SERVICE=WFS&VERSION=1.3.0

Hinweis zum WFS: Mit ArcGis Pro Default-Einstellung können maximal 3 000 Features je Layer angezeigt werden. Für Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.

WMS und WFS – wie nutzen? Lesen Sie hierzu die ausführliche Anleitung für WMS (PDF 2,0 MB) und die Anleitung für WFS (PDF 1,6 MB)

© Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen – Landesbetrieb –