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Bergschäden im Rheinischen Braunkohlenrevier

Bergschäden sind Schäden, die durch über- oder untertägigen Bergbau verursacht werden. In den meisten Fällen machen sich Bergschäden als Risse an Gebäuden, aber auch an Straßen, Wegen oder Leitungen bemerkbar.

Um die Tagebaue im Rheinischen Braunkohlenrevier trocken zu halten, wird das Grundwasser abgepumpt. Die Absenkung des Grundwassers lässt sich nicht auf die Tagebaue beschränken, sondern macht sich auch im Umfeld der Tagebaue bemerkbar. Als Folge des Grundwasserentzugs kommt es zu großräumigen Setzungen des Untergrundes, die meist langsam und gleichmäßig verlaufen. Nur dort, wo es kleinräumig zu ungleichmäßigen Setzungen kommt, können Bergschäden entstehen.

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Geologische Hintergründe

Wo es zu ungleichmäßigen Setzungen kommt, ist in der Regel durch den geologischen Aufbau des Untergrundes vorgegeben. Dabei sind im Wesentlichen zwei geologische Situationen zu unterscheiden:

  • Bewegungsaktive Störungen
    Wenn der Schichtenaufbau beiderseits der geologischen Störung große Unterschiede aufweist, kann es durch den Grundwasserentzug zu unterschiedlichen Setzungen auf den beiden Seiten der Störung kommen.
  • Torflinsen
    Im Bereich von Fluss- und Bachauen gibt es moorige Böden und Torfvorkommen, die oft linsenartig in die kiesigen, sandigen oder tonigen Sedimente eingeschaltet sind. Sinkt der Grundwasserspiegel natürlich oder künstlich, führt der damit einhergehende Sauerstoffzutritt zu einem Abbau des organischen Materials, Torfverzehr genannt. Durch die meist enge, kleinräumige Verzahnung von moorigen Böden und mineralischen Böden – die sich weniger stark als die moorigen Böden setzen – kommt es zu unterschiedlichen Setzungen an der Erdoberfläche.

Ob ein Schaden bergbaubedingt ist, lässt sich nur mithilfe von Detailkenntnissen zum geologischen Untergrundaufbau beantworten. Mit Torflinsen ist nur im Bereich von Fluss- und Bachauen zu rechnen. Der Verlauf der geologischen Störungen wird aus den geologischen Karten ersichtlich, die der GD NRW auf der Basis von Bohrungen und anderen Aufschlüssen sowie geophysikalischen Messungen konstruiert.

Bürgerinformationsdienst Braunkohle

Zur Verbesserung der Position eventueller Bergbaugeschädigter im Umfeld des Rheinischen Braunkohlenreviers hat das Wirtschaftsministerium des Landes NRW einen Informationsdienst online gestellt. Interessierte erhalten beim Bürgerinformationsdienst Braunkohle Informationen rund um die Braunkohlentagebaue im Rheinischen Revier und deren Auswirkungen. Dazu gehören Hinweise zu Bodenbewegungen und Grundwasserständen, zu Geologie und Tektonik sowie Links zu weiteren Informationsportalen, über die Daten abgerufen werden können. Ferner gibt es eine Linkliste zu den mit den Themen befassten Stellen und zahlreiche Hinweise zu Veröffentlichungen.

Schlichtungsstelle Braunkohle NRW

Falls eine Privatperson, ein kleiner oder mittlerer Handwerks- oder Geschäftsbetrieb den Verdacht hat, dass ein Schaden an seinem Haus oder Grundstück durch den Braunkohlenbergbau verursacht sein könnte, ist sein erster Ansprechpartner die Bergschadensabteilung der RWE Power AG. Das Unternehmen prüft und untersucht jeden Einzelfall. Falls das Unternehmen feststellt, dass ein Bergschaden vorliegt, bietet es eine Entschädigung an.

Kommt es zu keiner Einigung, kann sich der Geschädigte an die Schlichtungsstelle Braunkohle NRW wenden. Das unabhängige Gremium prüft jeden Einzelfall und strebt eine Schlichtung an. Das Schlichtungsverfahren ist für den Geschädigten kostenfrei. Unter Mitarbeit von Fachbehörden und anderen öffentlichen Einrichtungen sowie mithilfe weiterer unabhängiger öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter wird ermittelt, ob der Bergbau für den Schaden ursächlich ist. Dabei ist vor allem geologisches Fachwissen gefragt. Hier liefert der GD NRW mit seinen Stellungnahmen entscheidungsrelevante Informationen zum geologischen Untergrundaufbau und zum Verlauf von geologischen Störungen.

Dem Geschädigten und dem Bergbauunternehmen bleibt es überlassen, die Entscheidung der Schlichtungsstelle anzunehmen. Unabhängig davon steht den Betroffenen der ordentliche Rechtsweg weiterhin offen.

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