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Geologisches 3D-Modell von Nordrhein-Westfalen; Blick von Norden nach Süden

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Allgemeinverfügung zur Datenkategorisierung

Allgemeinverfügung zur Festsetzung der Datenkategorisierung gemäß § 29 Absatz 5 Geologiedatengesetz vom 21. September 2020

Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihre Bohrdaten von der Allgemeinverfügung für das Standortauswahlverfahren betroffen sind, haben Sie folgende Möglichkeiten, dies abzufragen:

 

1. Suche über das Bohrungsportal NRW

Starten Sie das Internetportal Bohrungen in NRW und lokalisieren Sie die möglicherweise betroffene örtliche Gegebenheit über die Suche im Adressfeld. Die Karte wird einen vergrößerten Kartenausschnitt Ihres lokalisierten Gebietes anzeigen. Nun werden die vorhandenen Bohrungen mit roten und/oder grünen Punkten angezeigt. Um festzustellen, ob Ihre Bohrung durch die Allgemeinverfügung erfasst ist, können Sie über die Kartenwerkzeuge i-Button oder Auswahlrahmen die konkrete Bohrungsnummer ermitteln, zum Beispiel DABO_316003.

Grafik zeigt Ausschnitt aus dem Bohrungsportal Nordrhein-Westfalen

Gleichen Sie die Bohrungsnummer mit den Tabellen der Allgemeinverfügung ab, am besten über die Suchfunktion.

 

2. Suche über die Tabellen

Ist die Gemarkung oder der Bohrungsname bekannt, kann es zielführend sein, die Bohrung zuerst in den Tabellen der Allgemeinverfügung zu suchen.

Weitere Informationen zur Bohrung können Sie über das Internetportal Bohrungen in NRW durch Eingabe der Bohrungsnummer in das Adressfeld schnell abrufen.

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