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Geologischer Dienst
Nordrhein-Westfalen
Landesbetrieb
Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2031 auf Basis eines bundesweiten Standortauswahlverfahrens den Standort für das Endlager zu finden. Rechtliche Grundlage bildet das Standortauswahlgesetz, kurz StandAG. Dieses schreibt einen wissenschaftsbasierten und transparenten Such- und Auswahlprozess nach einem festgelegten Verfahren und nach gesetzlich definierten Kriterien vor. Das Ziel: Den Standort für den dauerhaften Verbleib hochradioaktiver Abfälle finden, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren bietet.
„Weiße Landkarte“
Kein Bereich in Deutschland wird von vorneherein als Endlagerstandort ausgeschlossen deshalb „weiße Landkarte“. Als grundsätzlich geeignete Wirtsgesteine sieht das StandAG vor: Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein in einer Mindestmächtigkeit von 100 m.
… als Informations- und Datenlieferant bei der Standortauswahl
Die Staatlichen Geologischen Dienste sind unverzichtbare Ansprechpartner der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), wenn es um Informationen zur Verbreitung potenziell geeigneter Gesteinsformationen und um Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftliche Abwägungskriterien geht. Der GD NRW stellt den beiden Institutionen seine umfangreichen Datenbestände bereit und berät sie umfassend, unvoreingenommen und fachlich neutral.
… als Gutachter bei den Sicherungsvorschriften
„Gebiete, die als bestmöglich sicherer Standort für die Endlagerung in Betracht kommen, sind vor Veränderungen zu schützen, die ihre Eignung als Endlagerstandort beeinträchtigen können“, so verlangt es das Gesetz.
Die sogenannten Sicherungsvorschriften können erhebliche Konsequenzen für die Geothermienutzung, die Grundwassererschließung und die Suche nach Rohstoffen haben. Solange die Suchräume nicht feststehen, unterliegt jede geplante Bohrung tiefer als 100 m einem Zustimmungsvorbehalt seitens des BASE. So soll verhindert werden, dass potenziell geeignete Endlagerstandorte durch Bohrungen „perforiert“ und somit unbrauchbar werden.
Konkret bedeutet das: Die Untere Wasserbehörde oder wenn eine Betriebsplanpflicht erklärt wird die Bezirksregierung Arnsberg fragt beim GD NRW nach, ob im Umfeld der geplanten Bohrung eine für Endlager geeignete Gesteinsformation vorhanden ist. Dazu erstellt der GD NRW eine Stellungnahme mit einem prognostischen Schichtenverzeichnis bis 1500 m (!) Tiefe. Ergibt sich dabei, dass eine geeignete Gesteinsformation in NRW sind das ausschließlich Tonstein-Formationen und stratiforme Steinsalzlager in einer Mindestmächtigkeit von 100 m und in einer Tiefe von 300 1500 m vorkommt, muss die Zulassungs- bzw. Genehmigungsbehörde das BASE um Einverständnis bitten.
Dabei kommt der Stellungnahme des GD NRW eine besondere Bedeutung zu. Wir prüfen eingehend, ob mindestens eines der im Gesetz genannten Ausnahmekriterien erfüllt ist. Diese gutachterliche Stellungnahme ist die geowissenschaftliche Grundlage für die Entscheidung des BASE, die Zustimmung zu erteilen oder zu verweigern.
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen Landesbetrieb De-Greiff-Straße 195 D-47803 Krefeld Fon +49 2151 897-0