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Beratung Erdbebengefährdung

Wohn- und Krankenhaus, Industriestandort, Stauanlage oder Kraftwerk – Bauwerke müssen erdbebensicher geplant und ausgelegt werden. Das schützt Leben, minimiert Schäden und vermeidet negative Auswirkungen auf die Umwelt. Hierzu benötigen Architektur- und Bauingenieurbüros eine auf das Bauwerk und dessen Funktion ausgerichtete Bewertung.

Durch das Erdbeben in Roermond beschädigtes Wohngebäude

Das Beben von Roermond am 13. April 1992 verursachte erhebliche Sachschäden, hier in Wassenberg. (Foto: D. Heddergott)

Welche Erdbebengefährdung ist am Standort anzusetzen? Wie ist dabei die Bedeutung des Bauwerkes zu berücksichtigen?

Seismologische Gutachten ermitteln die möglichen Einwirkungen durch Erdbeben. Als Datengrundlage ist hier der Erdbebenkatalog unverzichtbar. Die Erdbebengefährdung wird statistisch berechnet anhand aller verfügbaren Informationen: über die möglichen Erdbebenherde, deren Ort und Stärke sowie die Kenntnis über die Abnahme der Erdbebenwirkungen mit der Entfernung vom Epizentrum. Dabei ist das angesetzte Gefährdungsniveau auf die Bedeutung der Bauwerke abgestimmt.

Formal erfolgt die Bewertung der an einem Standort anzusetzenden Erdbebenwirkungen nach Regelwerken – zum Beispiel DIN 4149, DIN EN 1998 (Eurocode 8), DIN 19700, KTA 2201. Weitere Forschungsergebnisse fließen in die Bewertung ein, um den aktuellen Stand der Wissenschaft angemessen zu berücksichtigen.

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