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Grafik zu Geologiedatengesetz

Kontakt

  • Fr. Thiel, M.Sc.
  • Fon: +49 2151 897-460
  • Fr. Pohl, M.Sc.
  • Fon: +49 2151 897-254
  • Anfragen an: geodaten@gd.nrw.de

Anzeige geologischer Untersuchungen und Übermittlung geologischer Daten nach GeolDG

In Nordrhein-Westfalen besteht für geologische Untersuchungen eine Anzeigepflicht. Diese muss gemäß dem GeolDG spätestens zwei Wochen vor Beginn der Untersuchungen erfolgen.

Die Daten müssen in einem interoperablen Format elektronisch übermittelt werden. Sie sind entsprechend den Vorgaben des GeolDG zu kennzeichnen: als Nachweisdaten gemäß § 8, als Fachdaten gemäß § 9 oder als Bewertungsdaten gemäß § 10. Zudem ist anzugeben, ob die Fachdaten zu gewerblichen Zwecken gewonnen wurden sowie ob und für welchen Zeitraum Beschränkungen für die öffentliche Bereitstellung gemäß §§ 31 und 32 GeolDG oder nach spezialgesetzlichen Veröffentlichungsvorschriften bestehen.

Dies betrifft beispielsweise linienhafte oder flächenhafte Untersuchungen des geologischen Untergrunds für die Planung von Bauwerken (Geoelektrik, Seismik etc.), bodenkundliche Kartierungen, geophysikalische Untersuchungen wie Seismik, Schnitte, 3D-Modelle oder die Neubearbeitung bereits vorhandener geologischer Daten.

Bestimmte Untersuchungen können gemäß § 11 Absatz 1 GeolDG von der Anzeige- und Übermittlungspflicht ausgenommen sein (Nicht anzeige- und übermittlungspflichtige Untersuchungen (PDF, 50 KB)).

Die Grundlage für die Kategorisierung der Daten in Nachweis-, Fach- und Bewertungsdaten bildet der Kategorisierungsleitfaden (PDF, 73 KB) des GD NRW.

Für jeden Datensatz sind folgende Angaben erforderlich:

  • Dateiname und -format: Welche Datei wird verwendet? (Beispiel: Muster.pdf)
  • Datenkategorisierung: Handelt es sich um Nachweis-, Fach- oder Bewertungsdaten?
  • Bei Fachdaten beantworten Sie bitte die folgenden Fragen:
    • Wurden die Fachdaten zu gewerblichen Zwecken gewonnen?
    • Gibt es eine Beschränkung für die öffentliche Bereitstellung gemäß §§ 31 und 32 GeolDG?
  • Art der Datenkategorisierung: Bitte orientieren Sie sich am Kategorisierungsleitfaden GD NRW.

Senden Sie Ihre ausgefüllte Anzeige-Excel-Liste (17 KB) mit den entsprechenden Daten an folgende E-Mail-Adresse: agu@gd.nrw.de.

Nach Erhalt Ihrer Geodaten mit der entsprechenden Kennzeichnung zur Kategorisierung prüft der GD NRW die vorgeschlagene Datenkategorie und legt sie per Verwaltungsentscheidung fest. Die Festsetzung wird regelmäßig im Bereich „Öffentliche Bekanntgabe der Datenkategorisierung“ veröffentlicht.

Nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens erfolgt die öffentliche Bereitstellung der freigegebenen Daten.

Hinweis: Sollten Sie Fragen zur Anzeige oder zur Datenlieferung haben, Abstimmungsbedarf bezüglich der Datenformate sehen oder Ihre elektronische Datenlieferung 20 MB überschreiten, senden Sie bitte vorab eine E-Mail mit entsprechendem Betreff (Anzeige, Datenlieferung, Abstimmung Datenformate, Daten größer 20 MB) an agu@gd.nrw.de.

Der GD NRW wird sich in jedem Fall mit Ihnen in Verbindung setzen.

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