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Gemäß § 17 Abs. 3 Geologiedatengesetz (GeolDG) hat der GD NRW die Datenkategorie derjenigen Daten festzusetzen, die ihm seit dem Inkrafttreten des GeolDG auf Grundlage dieses Gesetzes übermittelt wurden.
Zusätzlich ist der GD NRW gemäß § 29 Abs. 5 GeolDG verpflichtet, die Datenkategorie derjenigen Daten festzusetzen, die vor dem 30. Juni 2020 auf Grundlage des Lagerstättengesetzes oder anderer Rechtsvorschriften an ihn übermittelt worden sind.
Die Festsetzung der Datenkategorie erfolgt durch den GD NRW und wird öffentlich über das Internet bekannt gemacht. Die Kategorisierung wurde für die nachfolgend aufgeführten Daten vorgenommen:
Die Bekanntmachung der Datenkategorisierung wird gemäß GeolDG für geologische Untersuchungen hier (PDF, 1 MB) veröffentlicht. Diese Bekanntmachung erfolgt für die Dauer von einem Monat.
Grundlage für die Kategorisierung nach Nachweis-, Fach- und Bewertungsdaten bildet der Kategorisierungsleitfaden (PDF, 73 KB) des GD NRW zum GeolDG.
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