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Gemäß § 17 Abs. 3 Geologiedatengesetz (GeolDG) hat der GD NRW die Datenkategorie derjenigen Daten festzusetzen, die ihm seit dem Inkrafttreten des GeolDG auf Grundlage dieses Gesetzes übermittelt wurden.
Zusätzlich ist der GD NRW gemäß § 29 Abs. 5 GeolDG verpflichtet, die Datenkategorie derjenigen Daten festzusetzen, die vor dem 30. Juni 2020 auf Grundlage des Lagerstättengesetzes oder anderer Rechtsvorschriften an ihn übermittelt worden sind.
Die Festsetzung der Datenkategorie erfolgt durch den GD NRW und wird öffentlich über das Internet bekannt gemacht. Die Kategorisierung wurde für die nachfolgend aufgeführten Daten vorgenommen:
Die Bekanntmachung der Datenkategorisierung wird gemäß GeolDG für geologische Untersuchungen hier (PDF, 348 KB) veröffentlicht. Diese Bekanntmachung erfolgt für die Dauer von einem Monat.
Die Grundlage für die Kategorisierung der Daten in Nachweis-, Fach- und Bewertungsdaten bildet der Kategorisierungsleitfaden (PDF, 348 KB) des GD NRW. Basis für die Übermittlung der Datei-Formate ist die Benennung der Übermittlungsformate (PDF, 377 KB).
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